St. Tönis: Radarfalle mit Gegenwehr

Ein Autofahrer aus Tönisvorst wurde geblitzt und will das Verwarngeld nicht zahlen. Das Schild sei verdeckt gewesen; ihm geht es ums Prinzip.

St. Tönis. Das ist wohl fast jedem Autofahrer schon mal passiert: Man fährt nichtsahnend vor sich hin, denkt an nichts Böses, und plötzlich blitzt es einem mitten ins Gesicht. Reflexartig tritt man zwar noch aufs Bremspedal, aber dann ist sowieso schon alles zu spät.

Wer in eine Radarfalle geraten und damit unfreiwilliger Mittelpunkt eines meist wenig schmeichelhaften Fotos geworden ist, kann nur noch hoffen, dass er die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht allzu sehr übertreten hat. Dann heißt es, den Bescheid abzuwarten und zähneknirschend das Verwarngeld zu bezahlen. Oder auch nicht:

Einer, der sich weigert, den fälligen Betrag zu zahlen, ist Karl-Heinz K. aus Tönisvorst. Im Januar geriet er in eine Radarfalle an der Viersener Straße 55 in St.Tönis.

An dieser Stelle gilt Tempo 30, K. fuhr nach Abzug des Toleranzwerts siebenkm/h zu schnell. Eigentlich keine große Sache, das Bußgeld beläuft sich auf 15Euro.

Aber K. ist überzeugt davon, nicht zahlen zu müssen: "Das Schild wurde von einem geparkten Anhänger verdeckt", sagt er. "Ich konnte es nicht sehen." Ihm gehe es ums Prinzip, denn seiner Meinung nach hätte der Blitzer dort gar nicht stehen dürfen. Noch an Ort und Stelle hat er das verdeckte Schild fotografiert, um eine Handhabe gegen den Kreis Viersen zu haben, der die Radarkontrolle durchgeführt hat.

Heinz-Georg Strompen, Leiter des zuständigen Straßenverkehrsamtes, hält dagegen. "Nachdem Herr K. Widerspruch eingelegt hat, wurde die Stelle überprüft", sagt er. Demnach sei die Radarkontrolle rechtens gewesen: "Zum einen weist der Zustand der Straße auf Tempo 30 hin", sagt er. Sie sei eindeutig verkehrsberuhigt. "Außerdem wurde ja nicht unmittelbar hinter dem Schild geblitzt."

Ähnlich sieht das Klaus Klein, Leiter des Verkehrsdienstes der Polizei im Kreis Viersen. "Bevor eine mobile Radarkontrolle aufgebaut wird, werden die Schilder auf Sichtbarkeit überprüft", sagt er. Selbst wenn das Schild in der Messphase zugeparkt worden sei, mache das die Radarkontrolle nicht unrechtmäßig.

Mit dieser Argumentation ist K. aber nicht einverstanden, er fühlt sich abgezockt. "Die Leute werden unrechtmäßig zur Kasse gebeten", sagt er. Er stellt die Frage, was er hätte tun sollen - er sei schließlich von Tempo 50 ausgegangen, da er sich in einer geschlossenen Ortschaft bewegt habe. Das Schild sei eben verdeckt gewesen, er habe schlicht nicht gewusst, dass er hätte langsamer fahren müssen.

"Auch wenn sich die Argumente zunächst schlüssig anhören, liegt K. dennoch nur gefühlt richtig", sagt der Mönchengladbacher Anwalt und Experte für Verkehrsrecht, Michael Rost. Die Rechtslage sage nämlich etwas anderes: "Es gibt einen Passus in der Straßenverkehrsordnung, den kaum jemand kennt", sagt er. Demnach müsse in geschlossenen Ortschaften grundsätzlich mit Tempo 30 gerechnet werden. "Es sei denn, man fährt auf einer Vorfahrtstraße." Doch gilt das auch, wenn das Hinweisschild nicht sichtbar ist?

Da K. weder das Verwarngeld noch das fällig gewordene Bußgeld von 40 Euro bezahlen will, geht sein Fall nun zum Amtsgericht. Ob der Vorwurf fallen gelassen wird, muss jetzt der Richter entscheiden. Für K. ein Präzedenzfall.