Stadt arbeitet „zügig“ an neuen Vorschriften
Das Entlass-Schlafen in städtischen Kitas soll in Willich weiter möglich bleiben. Das ist nicht bei allen Trägern so.
Willich. Das Technische Dezernat arbeite „zügig“ an einer Veränderung der baurechtlichen Vorschriften für Kindertagesstätten, um das beliebte „Entlass-Schlafen“ der Vorschulkinder weiter zu ermöglichen. Das teilte die Beigeordnete Brigitte Schwerdtfeger den Politikern im Jugendhilfe-Ausschuss mit — zu einem Antrag der FDP. Eine Änderung des Erlasses auf Landesebene sei erst für Anfang 2019 zu erwarten — zu spät für die diesjährigen Vorschulkinder.
Das Thema ist Anfang des Jahres durch eine Anfrage eines Mitarbeiters der Stadt Wuppertal bei der Landesregierung aufgekommen, weil eine seit Jahren existente, aber bisher nicht beachtete Formulierung in der Nutzungsgenehmigung für Kitas keine Übernachtungsmöglichkeit vorsieht. Somit sind aktuell haftungsrechtliche Risiken nicht ausreichend abgesichert (die WZ berichtete) — weshalb die Stadt das Entlass-Schlafen zunächst einmal stoppte.
Diese plötzliche neue Gewichtung hat aber zu viel Unmut geführt. Brigitte Schwerdtfeger wies im Ausschuss darauf hin, dass die Stadt aktuell nur für ihre eigenen Kitas die rechtlichen Bedingungen ändern könne. Kitas anderer Träger müssen selbst aktiv werden.
Henning Ehlers (SPD), der bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Kreis Viersen hauptberuflich mit dem Bereich der Kitas zu tun hat, erklärte, dass er für die Awo-Einrichtungen in diesem Jahr das Übernachten in den Kitas untersagt habe, weil die rechtliche Situation eben so ist: „Wenn was passiert, sind wir die Gelackmeierten“. Er kritisierte die auf Facebook geäußerte Polemik gegen die Verwaltungsmitarbeiter.
Auch die Horizonte GmbH aus Viersen als Träger von sechs katholischen Kindergärten in der Region verzichtet ab sofort auf das Entlass-Schlafen“. djm, WD