Strom, Gas und Wärme Energiepreisbremse: Willicher erhalten Post

Willich · Die Stadtwerke Willich informieren ihre Kundschaft per Post. Was bei Abschlagsabbuchungen zu beachten ist.

Über die Energiepreisbremse informieren jetzt die Stadtwerke Willch ihre Kunden.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

(Red) In den kommenden Tagen erhalten Kundinnen und Kunden Post von den Willicher Stadtwerken – inklusive der individuellen Berechnungen zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Aufgezeigt werde beispielsweise die Differenz zwischen dem alten und dem ab Januar 2023 gedeckelten Arbeitspreis und ein Überblick darüber, wie sich der Entlastungsbetrag aufs Jahr auswirke und was das für ihren monatlichen Abschlag bedeute. Das teilten jetzt die Stadtwerke mit.

Wäre es nach den Plänen der Regierung gegangen, hätten Verbraucherinnen und Verbraucher bereits zum 1. März informiert werden müssen. Die Stadtwerke Willich hatten allerdings auch auf ihrer Internetseite frühzeitig mitgeteilt, dass sich die Zustellung der Anschreiben verschiebt. „Wir arbeiten mit komplexen IT-Systemen. Es ist eine große Herausforderung, diese in der Kürze der Zeit auf die Preisbremsen umzustellen“, sagt Aneta Knebel, Leiterin Kundenservice und Vertrieb. Wichtig sei den Stadtwerken gewesen, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, die korrekte Berechnung der individuellen Entlastungsbeträge und dass Kundinnen und Kunden sie nachvollziehen könnten.

Die Preisbremsen greifen bei Kundenverträgen, deren Arbeitspreis je Kilowattstunde bei Strom über 40 Cent, bei Gas über zwölf Cent und bei Wärme über 9,5 Cent liegt. Bei Verträgen mit einem Arbeitspreis, der unterhalb des staatlich garantierten Preises liegt, greift die Preisbremse nicht. Dementsprechend gebe es auch kein Anschreiben. Spürbar durch die Preisbremse entlastet werden Kunden, die einen Grundversorgungsvertrag für Gas haben oder einen Arbeitspreis zahlen, der über zwölf Cent pro Kilowattstunde liegt. Das gilt auch für Wärmekunden mit einem Arbeitspreis über 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Seien die Stadtwerke durch ein Sepa-Mandat berechtigt, die Abschläge einzuziehen, so erfolgt die Abbuchung des aktuellen Monats einmalig am 22. März. Kundinnen und Kunden, die für ihre Abschläge einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sie überweisen oder bar zahlen, sollten ihre Beträge an die neuen Abschläge anpassen. Dies ist online über das Service Portal möglich oder per E-Mail an das Service Team kundenservice@stm-stw.de.

Wie funktionieren die Preisbremsen? Dazu stellen die Stadtwerke Willich auf ihrer Webseite ein FAQ, einen Preisbremsenrechner sowie einen Erklär-Film zur Verfügung:

(RP)