Verurteilt: Lothar Vauth muss 348 000 Euro zahlen

Das Geld soll der Insolvenzverwalter der ehemaligen Kanzlei bekommen. Keine Neuigkeiten gibt es in dem Strafverfahren. Und: Ein ehemaliger Partner von Vauth ist tot.

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Tönisvorst. Es geht mal was schnell! Diese Aussage in Zusammenhang mit einem der zahlreichen Verfahren, die sich um den früheren Rechtsanwalt Lothar Vauth bewegen, klingt eigentlich wie eine Absurdität schlechthin. Und doch stimmte sie gestern. Noch bevor die Uhrzeit erreicht war, zu der das Zivilverfahren vor dem Landgericht gegen den ehemaligen Prinz Karneval anberaumt war, hatte der Richter bereits das Urteil gesprochen: Lothar Vauth muss 348 000 Euro an den Insolvenzverwalter seiner früheren Kanzlei Dr. Stöber und Partner zahlen.

Eine schriftliche Urteilsbegründung gab’s gestern nicht. Das kann bis zu drei Wochen dauern. Womit dann das Ende der eingangs angesprochenen Schnelligkeit auch schon wieder erreicht ist. Was nun passiert, kann man mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mutmaßen. Vauths Verteidigung wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Das muss vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf passieren.

Sollte dieses Gericht zu dem gleichen Urteil kommen, wie das Landgericht in Krefeld, kann es unter Umständen eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zulassen. „Das geht aber nur, wenn prinzipielle Fragen geklärt werden müssen“, sagt Christopher Wietz, stellvertretender Sprecher des Landgerichtes Krefeld. Lehnt das Gericht eine Revision ab, kann die Verteidigung noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Auch darüber muss der BGH entscheiden. Ohne dass das Verfahren dann schon in Koblenz angelangt ist, könnte so wieder ein Jahr ins Land gezogen sein.

Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde war Vauth im gestern abgeschlossenen Verfahren schon einmal gescheitert, als es nämlich um die Frage ging, ob er prozessfähig sei. Da hatte der BGH entschieden, dass er durch seine Frau Jessica ausreichend vertreten sei.

Apropos Ehefrau Jessica: Auch in ihrem Verfahren steht noch ein Verkündungstermin an. Sie soll ebenfalls 348 000 Euro an den Insolvenzverwalter zahlen.

Noch immer keine erkennbare Bewegung gibt es in dem Strafverfahren gegen den früheren SPD-Chef. Hier hat die Verteidigerseite weiteren Ermittlungsbedarf angemeldet.

Wie am Rande des gestrigen Prozesses bekannt wurde, hat sich ein früherer Seniorpartner der Kanzlei im August das Leben genommen. Der Mann hatte lediglich eine Mini-Beteiligung gehabt, war aber von den Gläubigern kräftig zur Kasse gebeten worden. Ob sein Tod in Zusammenhang mit der Insolvenz steht, ist nicht bekannt.