Tönisvorst Von Frauen Sex verlangt
Wegen versuchter sexueller Nötigung muss ein 26-jähriger Mann aus St. Tönis für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis.
St. Tönis. Da half weder Einsicht noch Reue, die der Angeklagte im Schlusswort durchaus überzeugend zum Ausdruck brachte: Wegen versuchter sexueller Nötigung muss ein 26-Jähriger aus Tönisvorst ins Gefängnis — für ein Jahr und acht Monate. So lautete das gestrige Urteil des Amtsgerichts Krefeld. Der junge Mann hatte Frauen zum Beischlaf nötigen wollen und damit gedroht, freizügige Bilder ins Internet zu setzen (die WZ berichtete).
Der Ablauf war immer wieder ähnlich: Der Tönisvorster hatte Frauen kennengelernt, teilweise übers Internet. Er ließ sich freizügige Bilder schicken, drohte später dann damit, diese zu veröffentlichen, wenn die Frauen nicht mit ihm schlafen wollten. Zum Teil hatte er ganz dezidiert Sex-Praktiken eingefordert. Verurteilt wurde er, weil ihm der Versuch in sieben Fällen nachgewiesen wurde — zum Sex war’s nie gekommen.
Eine Bewährungsstrafe, wie sie die Verteidigerin gefordert hatte, kam für das Gericht aus den verschiedensten Gründen nicht mehr in Betracht. „Es lief eine Anzeige gegen Sie und Sie haben trotzdem einfach weitergemacht“, hielt ihm der Richter in der Urteilsbegründung vor. Auch die Tatsache, dass er unter Bewährung stand, habe ihn nicht beeindruckt.
Aus der Tatsache, dass er eine Behandlung begonnen habe, könne man keine günstige Sozialprognose ableiten. „Die Gefahr ist da“, so der Vorsitzende Richter. Auch aus der Haft heraus könne man sich einer Therapie stellen. Und dass eine solche dringend nötig sei, sei wohl unumstritten. Immerhin habe der 26-Jährige mit seinem umfassenden Geständnis dazu beigetragen, dass das Verfahren zügig abgewickelt werden konnte, eine Tatsache, die auch die Verteidigung in ihrem Plädoyer hervorhob.
Erschwerend kam allerdings hinzu, dass der St. Töniser massiv vorbestraft ist. So wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Körperverletzung. Er war bereits zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, deren Rest zuletzt für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt war.
Gleichwohl müsse man sehen, so der Richter, dass die Opfer es dem Täter relativ leicht gemacht hätten. „Da wurden recht zwanglos Nacktbilder und Videos verschickt.“
Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung des Staatsanwaltes. „Da kann einem schon angst und bange werden“, erklärte dieser in seinem Plädoyer. „Sie müssen an sich arbeiten, sonst wird das weitergehen.“ Es sei nicht um tiefere Beziehungen gegangen, sondern um schnellen Sex.
Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte erklärt, es sei ihm um Kontrolle gegangen. Er habe das Heft des Handelns in der Hand halten wollen. Es sei ihm darum gegangen, den Frauen Angst zu machen, hatte er betont.
Gegen das Urteil kann er binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen.