Wahlefeldsaal: Erneute Klage hat die Stadt nicht überrascht
Nachbarin wehrt sich gegen neue Baugenehmigung.
Neersen. „Dies war angekündigt worden und ist jetzt eingetreten“, sagte am Mittwoch die Technische Beigeordnete Martina Stall.
Im Blick hatte sie dabei die unmittelbare Anwohnerin des Wahlefeldsaals, die durch ihren Anwalt Michael Zimmermann (Grevenbroich) Klage gegen die Stadt Willich und ihre am 26. Oktober zugestellte Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht hat.
Nach der neuen Genehmigung sind künftig Tagesveranstaltungen (Veranstaltungsende: 21 Uhr, Betriebsende im Saal: 22 Uhr) erlaubt.
Für den Anwalt ist solch eine generelle Erlaubnis aber nicht nachvollziehbar: „Danach kann die Bruderschaft als Eigentümerin den Saal jederzeit an maximal 432 Personen weiter vermieten.“ Diese vertrage sich weder bau- noch immissionsschutzrechtlich, zumal das Haus seiner Mandantin nur 20 bis 30 Meter vom Saal entfernt stehe.
Gekoppelt ist die Anfechtungsklage mit dem Antrag auf Herstellung der „aufschiebenden Wirkung“. Darüber kann das Gericht vorab entscheiden. Genehmigt es diesen Zusatzantrag, tritt die aufschiebende Wirkung bis zum Urteil in der Hauptsache ein. Soll heißen: Die vor der neuen Genehmigung bestehende Regelung (keine pauschale Erlaubnis bis 21 Uhr, Ausnahmen nur mit dem Einverständnis der Klägerin) würde wieder gültig.
Was heißt das im Augenblick? Martina Stall sagte am Mittwoch, dass derzeit noch die neue Betriebserlaubnis gültig sei. „Wir haben schon vom Gericht die Mitteilung bekommen, dass wir binnen kürzester Seite die Klage erwidern und Stellung nehmen sollen. Daran arbeiten wir.“ Stall geht nicht davon aus, dass die beim ersten Verfahren zuständige Richterin erneut einen Ortstermin ansetze: „Die war ja schon mal hier und kennt den Wahlefeldsaal.“
In seinem Schriftsatz an das Gericht weist Michael Zimmermann daraufhin, dass sich die jüngste Genehmigung auf ein Gutachten des Tüv Rheinland von Februar 2013 beziehe und dass dieses aus Steuergeldern bezahlt worden sei. Dieses Gutachten hatte die Bruderschaft in Auftrag geben müssen und war später im Einvernehmen mit dem Rat von der Stadt bezahlt worden.
Der Jurist ist darüber entsetzt: „Suchen Sie sich mal einen Richter, der in einer Sache Recht spricht, in der er vorher selbst beraten hat. Jedem Richter ist untersagt, rechtlichen Rat zu erteilen.
Und jetzt übertragen Sie diese Grundsätze einmal in das Verwaltungsverfahren. Kann es da richtig sein, dass eine Verwaltung das Gutachten eines Bauwilligen bezahlt, wenn dieses anschließend Grundlage einer von ihr selbst zu treffenden Entscheidung ist?“ schö