Weitere Blitzer werden aufgestellt
Die Überwachungsanlagen sollen an Ampeln stehen. Das sorge für Sicherheit und füllt zugleich die Stadtkasse.
Willich. Zwei sogenannte Rotlichtüberwachungsanlagen hat die Stadt installiert: an der Kreuzung Limitenstraße/Gracht und an der Waldnieler Straße/Sternstraße. Dort werden Autofahrer geblitzt und zur Kasse gebeten, wenn sie bei Rot über die Kreuzung brausen. Vermutlich rund 460.000 Euro nimmt die Stadt an diesen Standorten im kommenden Jahr ein — und reduziert, weil beide Kreuzungen Unfallschwerpunkte sind, im besten Fall auch die Zahl der Zusammenstöße. Also genau das, was als nützliche, wirksame und einträgliche Geldquelle bezeichnet werden kann.
CDU und SPD wollen diese noch mehr sprudeln lassen. In der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses beauftragten die „GroKo“-Politiker die Verwaltung, nach weiteren Standorten für die Rotlichtblitzer zu suchen.
Es steht außer Frage, dass dies gelingen wird. Denn als die Stadt die beiden unfallträchtigen Standorte ausgesucht hat, standen noch weitere auf ihrer Liste. Die Kooperationspartner bemühen sich zwar, dies nicht als „Abzocke“ aussehen zu lassen. Aber ihnen ist auch klar: Die Stadt, die jeden Cent umdrehen muss, kann so auf beträchtliche Einnahmen kommen und greift außerdem regulierend in den Autoverkehr ein. Das passt.
Während die Stadt dies in Eigenregie und in Abstimmung mit der Polizei machen kann, wenn Unfallschwerpunkte auf diese Weise entschärft werden, ist ein anderer Prüfauftrag nicht nur heikel, sondern auch kompliziert: Die „GroKo“-Politiker wollen auch Temposünder, die auf den die Stadt umgebenden Autobahnen unterwegs sind, zur Kasse bitten.
An der Autobahn 44 in der Nähe der Nähe des Düsseldorfer Flughafens gibt es zum Beispiel vergleichbare Messstellen. Diese auch auf Gladbacher Stadtgebiet aufzubauen, ist rechtlich möglich. Der erste Schritt ist unproblematisch: Es ist nur der politische Beschluss notwendig, diese Anlagen installieren zu wollen.
Die Stadt selbst kann aber gar nicht selbst handeln, sondern muss die Bezirksregierung über ihre Absicht informieren, die dann die Federführung übernimmt und wiederum den Landesbetrieb Straßenbau einschaltet. Tatsächlich kann die Stadt auch nicht einfach Bereiche benennen, für die sie sich die Messstellen wünscht. Denn auf diesen Teilstücken muss zum einen bereits ein Tempolimit bestehen und dieses muss zum anderen häufig missachtet werden — mit entsprechend beweiskräftigen Zahlen.
Und selbst wenn am Ende alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf nur die Bundespolizei messen. Nach dem ersten Vorstoß kommt die Stadt am Ende wieder ins Spiel: Sie kassiert die Einnahmen der erwischten Autobahn-Temposünder.