Wenn der Ärger über den Zaun wuchert
Ein typischer Fall: Vorster regen sich über Unkraut in Nachbars Garten auf. Das Ordnungsamt kann wenig tun.
Vorst. Wenn Engelbert Steeg und Heribert Clasen in den Garten ihres Nachbarn schauen, überkommt sie jedesmal das gleiche Gefühl: massives Unverständnis. „Ich verstehe nicht, dass man da nichts dran machen kann“, sagt Engelbert Steeg und zeigt anklagend hinüber auf das schmale Grundstück zwischen Raedtstraße und Königsberger Straße in Vorst.
Dort wuchert das Grün bis auf Mannshöhe, zwischen Haufen von Grünschnitt und Dornenbüschen. Ein krasser Kontrast zu Heribert Clasens gepflegter Ziergartenidylle nebenan. „Die Natur holt sich alles zurück“, sagt Clasen resigniert. Und die Natur lässt ihm keine Ruhe. Ständig ist sie auf Expansionskurs — in Richtung seines Gartens.
Eine Hecke hat er schon gepflanzt, den Maschendrahtzaun mit einer Plane verstärkt und einen Streifen aus Rindenmulch angelegt. Mehrere Hundert Euro hat er schon in Sicherungsmaßnahmen an der Grundstücksgrenze gesteckt — ein ständiger Kampf. „Der muss mal was machen, damit das nicht rüberwächst“, sagt er mit Blick zum Nachbarhaus. Dort sind im Erdgeschoss allerdings die Jalousien geschlossen — der Eigentümer wohnt auswärts.
Clasen und Steeg, der nebenan ein großes Gemüsebeet beackert, sind frustriert. „Da macht man es sich hier so schön, und dann sowas“, sagt Steeg. Den in ihren Augen unschönen Anblick des Nachbargartens könnten die beiden noch ertragen, sagen sie. Wenn da nicht die Sache mit dem Ungeziefer wäre. „Ich streue ständig Schneckenkorn“, sagt Heribert Clasen. Auch Ratten wollen sie schon gesehen haben, ein verdächtiges Loch im Boden hat Heribert Clasen verschlossen.
Vor einigen Wochen war die Geduld der beiden Gartenfreunde am Ende. Nachdem die Kontaktaufnahme mit dem Nachbarn zu nichts führte (Clasen: „Dat lohnt sich nicht.“), gaben sie die Sache ans Ordnungsamt weiter.
„Das ist eine rein privatrechtliche Sache“, sagt Wolfgang Schouten, Fachbereichsleiter für Ordnung und Sicherheit. „Es ist nicht schön, aber ich kann als Ordnungsbehörde nicht Dinge tun, die ich rechtlich nicht begründen kann.“ Erst wenn die Pflanzen vom Grundstück in den öffentlichen Raum wachsen, kann er aktiv werden. Trotzdem, sagt er, habe er sich der Sache angenommen und mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen. Mit Erfolg, denn beim Ortstermin wächst nichts über die Grundstücksgrenze hinaus.
Was den Rattenbefall angeht, kann Schouten Entwarnung geben. „Der städtische Schädlingsbekämpfer hat keine Ratten gefunden“, sagt er. Die Ratten müssen also woanders herkommen. Und er stellt den Nachbarn Besserung in Aussicht. „Der Eigentümer hat gesagt, er will das Grundstück samt Haus verkaufen“, sagt er. tsn