Willich: Zweieinhalb Jahre für Raubüberfall
Angeklagter wird wegen Raubüberfalls in Willich zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Willich. Der Richter zeigte sich als großherziger Mann. Als Vorsitzender der 2. Großen Strafkammer am Krefelder Landgericht reduzierte er am zweiten Verhandlungstag um den schweren Raub in Willich (WZ berichtete) die Ordnungsstrafen für zwei am ersten Tag nicht erschienene Zeugen von je 200 Euro auf 50 Euro - wegen Bedürftigkeit. Danach gab er dem Anwalt des Angeklagten MarianL. (alle Namen vor der Redaktion geändert) aus Gdansk/Polen den Ratschlag, im Sinne der Strafmilderung auf dessen Aussagefreudigkeit einzuwirken. Der Richter sah das als "Wort zum Sonntag".
Mit Erfolg. Nach einer Verhandlungspause gestand L.(37) den Überfall vom 19.Juni 2008. Gemeinsam mit dem bereits verurteilten Marek S. (31) habe er einen weiteren polnischen Landsmann, Krystof F., in dessen Wohnung in Wekeln überfallen, misshandelt und beraubt. L. gestand auch, dabei ein 15Zentimeter langes Messer verwendet zu haben. Nur an der Verwertung der Beute will er nicht beteiligt gewesen sein.
Vor dem Hintergrund des strafmildernden Geständnisses urteilte das Gericht entsprechend. Nach kurzer Beratung sah die Kammer zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe als angemessen an und schloss sich damit dem vorgeschlagenen Strafmaß von Verteidiger Frank Schubert an. Der Staatsanwalt hatte zuvor bei einem "minderschweren Raub" auf drei Jahre und acht Monate plädiert. Marian L., gelernter Tischler, mehrfach vorbestraft und aus der Haft vorgeführt, hatte in seinem Schlusswort lediglich um ein "mildes Urteil" gebeten.
Krystof F., Opfer des Überfalls, schilderte die dramatischen Ereignisse dieser Nacht als Spirale von Alkohol, Gewalt und Geld. Die beiden Landsleute hätten ihn geprügelt und getreten, ihm Geld sowie technische Geräte im Wert von 2000 Euro weggenommen und diese in seinem zehn Jahre alten Seat abtransportiert.
Von L. sei er überdies mit dem Messer bedroht worden. Falls er die Polizei einschalten wolle, müsse er damit rechnen, dass sie ihn "umbringen". Ihm schien es, so KrystofF., "als hätten die beiden den Raub geplant". Der Staatsanwalt hingegen sah ebenso wie der Richter eine "eher spontane Tat".