Zwei Preise für dieselbe Busstrecke
Je nach Fahrtrichtung zahlen Kunden für den Weg zwischen Süchteln und Dülken 1,60 Euro oder 2,70 Euro. Der Grund ist eine Haltestelle, die es nur in eine Richtung gibt.
Dülken/Süchteln. Wenn Rudolf Pühler sein Auto zur Inspektion in die Werkstatt gebracht hat, fährt er mit dem Bus nach Hause. Er steigt in Dülken an der Haltestelle Herz-Jesu-Kirche in die Linie 67 oder 74, zahlt 1,60 Euro und steigt in Süchteln an der Haltestelle Thomasweg wieder aus. Ist der Wagen fertig, nimmt er den Bus ab Thomasweg bis zur Kirche — und ärgert sich. Denn in diese Fahrtrichtung muss Pühler seit Mitte vergangenen Jahres 2,70 Euro zahlen. „Für die exakt gleiche Strecke“, sagt der 67-Jährige. „Das finde ich nicht in Ordnung. Im Grunde genommen werden die Fahrgäste betrogen.“
Die Haltestelle Humboldtstraße sorgt für den Preisunterschied: Sie existiert nur in Fahrtrichtung Dülken. Damit gibt es auf der Strecke vom Thomasweg zur Herz-Jesu-Kirche vier Haltestellen, auf der Strecke von Dülken nach Süchteln nur drei. Für bis zu drei Haltestellen greift noch der seit dem 1. Juni 2016 gültige Kurzstreckentarif. Vorher beinhaltete er vier Stationen. Ob das Busticket nicht auch Richtung Herz-Jesu-Kirche 1,60 Euro kosten könnte, möchte Pühler wissen — und warum es in Fahrtrichtung Süchteln keine Haltestelle Humboldtstraße gibt.
Die Stadtwerke Krefeld (SWK) setzen die Buslinien 67 und 74 im Kreis Viersen ein. „Die zusätzliche Haltestelle Humboldtstraße in Fahrtrichtung Dülken dient dazu, dass dort die Schüler der Hauptschule aussteigen können“, erklärt ein Sprecher. „Aus Verkehrssicherheitsgründen“ sei es nicht möglich, auf dieser Höhe der Straße eine Haltestelle in die andere Richtung einzurichten.
Durchaus möglich ist es hingegen, eine Preis-Sonderregelung anzuwenden. Darauf weist der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hin, der die Tarife festlegt. Der VRR sei die Verwaltung der Verkehrsbetriebe, erläutert eine Sprecherin des Verbunds. Politiker und Vertreter der Verkehrsbetriebe bilden einen Verwaltungsrat, der unter anderem die Tarife bestimmt.
Weil es bis Juni 2016 in den verschiedenen Kommunen so viele Sonderregelungen gegeben habe, hätte sich der Verwaltungsrat auf die Drei-Haltestellen-Regelung für Kurzstrecken verständigt. Einzelne Verkehrsbetriebe könnten immer noch eigene Regeln anwenden, wenn sie diese im gemeinsamen elektronischen Ticketsystem erfassten. „Das wird aber nicht so gerne gesehen“, so die Sprecherin.
Die Stadtwerke Krefeld planen derzeit nicht, eine Sonderregel für die Strecke zwischen Süchteln und Dülken einzuführen. „NEW, SWK und Busverkehr Rheinland bedienen die Buslinien im Kreis Viersen. Gemeinsam hat man sich darauf geeinigt, den Kurzstreckentarif durchgehend und ohne Ausnahme für eine Strecke von drei Haltestellen gelten zu lassen“, betont der Sprecher der SWK. Würde sich eine Kurzstrecke über die Distanz definieren, dürfte diese laut VRR höchstens 1,5 Kilometer betragen — die betroffene Strecke sei aber mehr als drei Kilometer lang.
Rudolf Pühler muss also weiterhin 1,10 Euro mehr bezahlen, wenn er ab Thomasweg mit dem Bus nach Dülken fährt. Daher hat er beschlossen: „Ich gehe die paar Hundert Meter zur Haltestelle Humboldtstraße und steige erst dort ein.“