75 Jahre Grundgesetz: Kunstausstellung „Die Würde des Menschen“ im Innenministerium eröffnet „Ich darf glauben und Kunst machen“

DÜSSELDORF · 75 Jahre Grundgesetz: Kunstausstellung „Die Würde des Menschen“ im Innenministerium eröffnet.

Bruder Stephan Oppermann und „Hausherr“ Herbert Reul im NRW-Innenministerium.

Bruder Stephan Oppermann und „Hausherr“ Herbert Reul im NRW-Innenministerium.

Foto: im

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Der Artikel 1 des Grundgesetzes ist Dreh- und Angelpunkt für alles Handeln staatlicher Gewalt. Das betonte NRW-Innenminister Herbert Reul jetzt bei der Ausstellungsöffnung zur 75-Jahr-Feier des Grundgesetzes.

Laut Forschern gehöre das Gesetz, so Reul, zu den sieben besten Verfassungen der Welt, die dem Individuum so viel Freiheit und Unabhängigkeit wie möglich garantierten. So freut sich Reul, dass im Benediktiner-Kloster Maria Laach ein Gemälde-Zyklus zum Thema „Die Würde des Menschen“ entstand. Der Künstler, Bruder Stephan Oppermann, bannte in zwölf Bildern Impressionen zu verschiedenen Artikeln aus der Präambel des Grundgesetzes.

Sie sind – voraussichtlich bis September – in der Wandelhalle des Ministeriums zu sehen. Gerade dort wirken sie wie ein Fanal – dass Staatsgewalt nur vom Volke ausgehen kann, durch Gesetze, die zuvor von Volksvertretern verabschiedet wurden.

Warme, pastose Ölfarben dominieren die Tableaus. Da nur in zwei (maximal drei) Farben gemalt, wirken sie reduziert und meditativ. Wie textile Gewebe-Strukturen ziehen sich grünliche, gelbliche, blaue, rötliche oder rostfarbene Netze über die Leinwand. Darunter vibrieren Komplementär-Farben. Bei genauem Betrachten sind gemeißelte Schriftzüge zu erkennen – wie „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Oder „Freiheit des Glaubens“. Das Außergewöhnliche: Daneben hängen in Glas gerahmte Botschaften von zwölf „Paten“: Handschriftlich machten sie sich ihren Reim auf verschiedene Artikel des Grundgesetzes. So verfasst Abraham Lehrer, Vorsitzender der Synagogen-Gemeinde Köln, einen Beitrag zur Glaubensfreiheit. Der Vorsitzende der Münchener Sicherheitskonferenz, Christoph Heusgen, beschwört die „unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“ (Artikel 1, Abs. 2).

Den Artikel 2 kommentiert Barbara Dauner-Lieb kurz mit der berühmten Paul-Gerhardt-Zeile „Dies Kind soll unverletzet sein“. Der lakonische Kommentar macht nachdenklich: Immerhin stammt er von der Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs.

Lesenswert sind auch die Beiträge von Frauenrechtlerin Alice Schwarzer, die – nicht unerwartet – die Gleichberechtigung der Geschlechter in den Vordergrund stellt. Oder von Ex-Bundestagspräsident Norbert Lammert, der schriftlich nachdenkt über „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Zum Artikel 5 schreibt Karnevalswagenbauer Jacques Tilly: „Ich bin unendlich dankbar dafür, in einem Land leben zu dürfen, in dem die Pressefreiheit … und die Freiheit der Satire so stark geschützt sind.“ Die Freiheit definiert der Mönch Stephan Oppermann für sich als Bildhauer und Maler so: „Ich darf glauben und Kunst machen.“

All’ diese Botschaften machen deutlich, dass die Artikel des Grundgesetzes, so Reul, der Handlung des Menschen bedürfen. Unsere Verfassung zu schützen – das sei so wichtig in einer Zeit, in der die Demokratie herausgefordert werde.

Kunstausstellung „Die Würde des Menschen“ im Innenministerium NRW, Friedrichstraße 62-80, Düsseldorf, weitere Infos unter Telefon: 0211/ 87101