Urteil Lehrer aus Querdenker-Umfeld verliert Prozess gegen Schüler

Ratingen · Ein Lehrer geht als Redner auf Querdenker-Demos und ein Schüler geht zu den Leitungen der Schulen, an denen dieser er unterrichtet. Daraufhin verklagt der Lehrer ihn auf Unterlassung der Verbreitung dieser Informationen.

 Ein Lehrer und Redner auf einer Querdenker-Demo verliert den Prozess gegen einen Schüler.

Ein Lehrer und Redner auf einer Querdenker-Demo verliert den Prozess gegen einen Schüler.

Foto: dpa/Fabian Sommer

Ein Lehrer, der als Redner auf Querdenker-Demos aufgetreten ist, ist vor Gericht gegen einen seiner ehemaligen Schüler gescheitert. Der Schüler hatte die Leitungen von zwei Schulen in Essen und Ratingen, an denen der Lehrer damals unterrichtete, über Äußerungen und Aktivitäten des Beamten informiert. Daraufhin hatte der Lehrer, als er davon Wind bekam, ihn auf Unterlassung der Verbreitung einer Reihe von Aussagen verklagt.

Das Ratinger Amtsgericht wies die Klage des Gymnasiallehrers in vollem Umfang ab, wie ein Gerichtssprecher am Montag berichtete. Das Nachrichtenportal „t-online“ hatte zuerst berichtet.

Das Gericht gab dem ehemaligen Schüler, der die Schule inzwischen erfolgreich abgeschlossen hat, recht: Dessen Äußerungen seien vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen konnte das Gericht nicht feststellen.

Der Schüler hatte als Klassensprecher unter anderem mitgeteilt, dass der Lehrer als Redner bei Querdenker-Demos aufgetreten war und Unterstützer „einer antisemitischen und rechts-offenen Bewegung“ sei. Er verbreite seine Ansichten auch unterschwellig im Unterricht. So habe er einem Schüler, der sich krank bei ihm abgemeldet habe, gebeten darauf zu achten, ob es einen Zusammenhang mit „der Maske“ gebe.

Der Schüler habe die Schulleitungen um Diskretion gebeten, als er darum bat, zu prüfen, ob der Beamte die Neutralitätspflicht der Schule gefährde und seine Auftritte beamtenrechtlich bedenklich seien, so das Gericht. Dies sei zulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)