Angeklagter bedauert Prügel-Attacke
Wegen des Angriffs auf den Polizisten Michael Frehn sitzt seit Montag ein 21-Jähriger auf der Anklagebank.
Mönchengladbach. Er sitzt wie ein Häufchen Elend auf der Anklagebank, im weißen Hemd, mit blauer Krawatte und blauem Pullover. Mit der Beatles-Frisur wirkt der 21-Jährige schüchtern und jungenhaft. Und doch soll er den aus der RTL-2-Serie „Ärger im Revier“ bekannten Polizisten Michael Frehn im August so schwer verletzt haben, dass die Staatsanwaltschaft ihn wegen versuchten Totschlags angeklagt hat.
Jochbeinbrüche, einen Nasentrümmerbruch, einen Kieferbruch und einen Riss in der Schädelplatte im Stirnbereich vermerkt die Anklage. „Mein Mandant räumt den Tritt ein. Er bedauert sehr, dass er den Polizisten dabei so schwer verletzt hat“, sagt Mario Prigge, der Verteidiger des jungen Odenkircheners. Mehr als diese dürre Erklärung wolle sein Mandant jetzt noch nicht zum Tathergang sagen. Prigge kündigte eine weitere Erklärung für einen späteren Termin im Prozess an.
In der Nacht des 28. August 2010 waren Frehn und seine Kollegen nach Odenkirchen gerufen worden — jemand hatte versucht, dort in einen Kaiser’s-Markt einzubrechen. Es gelang den Beamten, einen Teil der mutmaßlichen Täter festzuhalten. Einer wehrte sich heftig, wurde schließlich von Frehn auf dem Boden fixiert.
In dieser Situation soll der Angeklagte laut schreiend aus einem Haus heraus auf Frehn zugelaufen sein. Kollegen soll es zunächst gelungen sein, ihn abzudrängen. Frehn habe keine Chance gehabt, einen zweiten Anlauf zu bemerken. Der Angeklagte sei auf ihn zugesprungen, habe ihn mit einem wuchtigen Tritt gegen den Kopf verletzt und dabei in Kauf genommen, dass das Opfer sterben könnte. Versuchten Totschlag nennt das die Staatsanwaltschaft.
Frehn, seit Oktober wieder im Dienst, leidet heute noch unter den Folgen. „Mein Mandant hat immer noch Taubheitsgefühle im Gesicht, ob da Dauerschäden bleiben, ist schwierig zu sagen“, erklärt sein Nebenklage-Anwalt Florian Hupperts.
Er vertritt häufig verletzte Polizisten in Schmerzensgeld-Prozessen, „aber einen so krassen Fall, was das Gewaltpotenzial und die Schwere der Verletzungen angeht, habe ich noch nicht erlebt“, sagt er. „Wichtig ist uns, zu zeigen, dass Gewalt gegen Polizeibeamte weder von der Öffentlichkeit noch von der Rechtsordnung toleriert wird.“
Der mutmaßliche Täter, zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alt, stand unter Bewährung wegen einer Körperverletzung. Eine Auflage in diesem Verfahren war gewesen, dass er nicht länger bei seinem älteren Bruder lebt, sondern wieder zu seinem Vater und dessen Frau zieht. Eine Maurerlehre hatte der junge Mann abgebrochen — er hatte bei seinem Bruder gelernt, dessen Firma war aber pleite gegangen. Danach hatte er keine Stelle mehr gefunden.
Einen Monat vor der Tat war er laut Polizei schon mal mit Beamten aneinander geraten. Auch dieses Delikt ist mit angeklagt. Er leistete bei einer Personenkontrolle Widerstand und beschimpfte die Beamten. Sein Blutalkohol an diesem Abend: 2,18 Promille.
Als Richter Lothar Beckers ihn am Montag fragte, wie es bei ihm mit Alkohol oder Drogen aussehe, fällt dem Odenkirchener sein Verteidiger ins Wort: „Mein Mandant wird dazu heute keine Angaben machen.“