Angeklagter muss in geschlossene Anstalt
Ein 20-jähriger Rheydter hatte seine Ex-Freundin bedroht und drei Polizisten angegriffen.
Mönchengladbach. Weil er in das Haus seiner Ex-Freundin eindrang, sie mit Vergewaltigung und dem Tode bedrohte, die Mutter verprügelte und Polizeibeamte verletzte, ist ein Rheydter (20) von der ersten großen Jugendkammer des Landgerichts in einer geschlossenen Anstalt untergebracht worden.
Der Azubi leidet unter einer schizophrenen Erkrankung, die sich durch regelmäßigen Drogenkonsum verschlimmert hat.
Im Juni 2009 hatte der Mann mit seinem Kopf die gläserne Tür einer Wohnung im Wetschewell durchbrochen und nach seiner Ex-Freundin gesucht, die sich schon längere Zeit zuvor von ihm getrennt hatte. Die junge Frau schloss sich im Badezimmer ein - ihr drohte er durch die geschlossene Tür: "Komm raus, ich will dich vergewaltigen und dann umbringen."
Danach verließ er das Haus, packte vor der Tür die Mutter seiner Ex und schlug ihr mehrfach gegen den Kopf. Einen von drei Polizisten, die alarmiert worden waren, boxte er mit der Faust gegen den Kopf. Der Beamte erlitt eine Schädel- und Stirnprellung. Der Täter schlug und trat um sich und verletzte dabei auch die beiden anderen Beamten.
Der Angeklagte sagte aus, er könne sich nicht an den Vorfall erinnern, nachdem er einen Schlag auf den Kopf bekommen habe. Ein Sachverständiger erklärte im Prozess, dass der Angeklagte strafrechtlich nicht verantwortlich sei, aber gefährlich. Dem folgte die Kammer: Sie sprach den 20-Jährigen frei, ließ ihn aber in der Psychiatrie unterbringen.
Das Urteil ist rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel.
Der junge Mann entschuldigte sich in seinem letzten Wort auch bei seiner Ex, die als Zeugin zum Prozess geladen worden war: "Es tut mir alles schrecklich leid. Ich wollte das nicht. Ich hatte keine Erinnerung mehr daran, die Polizisten geschlagen zu haben. Aber es tut mir leid. Ich möchte mich ändern."