Angestellte frisierte Kassenbücher

Amtsgericht: Eine Gladbacherin (66) ist in Krefeld mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.

Mönchengladbach. Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 56 Fällen hat das Schöffengericht Krefeld jetzt eine 66-jährige Mönchengladbacherin zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss die Frau 200Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und den entstandenen Schaden mit monatlich 600 Euro abgelten.

Viereinhalb Jahre lang, so die Anklage, habe die Frau nicht nur Kassenberichte ihres Arbeitgebers Haus und Grund Krefeld gefälscht, sie soll sich zusätzlich aus dem Barbestand der Kasse bedient haben. Dabei sei ein Schaden von annähernd 140000 Euro entstanden.

Die Angeklagte räumte ein, Belege gefälscht und Geld an sich genommen zu haben - "aber nicht in diesem Ausmaß". Der Staatsanwalt war von 947 Fällen der Untreue ausgegangen. Die Frau beteuerte jedoch, "nur einmal im Monat" Geld entwendet zu haben. "Wie viel haben Sie denn entnommen?", fragte der Richter. "So viel nicht, vielleicht die Hälfte", entgegnete die Angeklagte.

So beließ es das Gericht bei 56 zugegebenen Fällen des Betrugs, und auch ein zusätzlich entstandener Schaden von 48000 Euro floss nicht in das Urteil ein. Da die Angeklagte bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und schon begonnen hat, Teile des Gelds zurückzuzahlen, fiel das Urteil ein wenig milder aus als vom Staatsanwalt gefordert.