Angriff auf Borussen-Bus: Prozess beginnt im September
Drei Mitglieder der Kölner „Wilden Horde“ werden angeklagt — ursprünglich gab es 28 Verdächtige.
Der Fall machte landesweit Schlagzeilen: Am 4. März 2012, einem Sonntagabend, bremsen nach dem Borussia-Spiel in Nürnberg plötzlich mehrere Autos einen mit 50 Gladbach-Fans besetzten Reisebus aus. Der Fahrer wird gezwungen, auf einen Parkplatz abzufahren. Als er anhält, steigen aus den Autos vermummte Männer mit Kapuzen. Mit Schlagstöcken, Eisenstangen, Steinen und Ketten gehen sie auf den Reisebus los. Rot-weiß bemalte Pflastersteine fliegen. Scheiben gehen zu Bruch. Im Bus fürchten Borussia-Fans um ihr Leben.
Drei Jahre nach der Attacke wurde nun endlich ein Gerichtstermin bekannt gegeben. Drei Männer, die zum Tatzeitpunkt Mitglieder der „Wilden Horde“, einer Gruppierung sogenannter Ultra-Fans vom 1. FC Köln, waren, müssen sich ab Mitte September vor Gericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Nötigung und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall.
Ursprünglich hatte es 28 Beschuldigte gegeben. Als die Polizei wenige Tage nach der Attacke auf der Autobahn Wohnungen von Mitgliedern der Wilden Horde durchsuchte, fand sie unter anderem Drogen, Sturmhauben, Totschläger und hochexplosive Pyrotechnik. Doch eine Beteiligung an dem Angriff auf den Borussenbus konnte den meisten nicht nachgewiesen werden. 25 Verfahren wurden eingestellt, weil eine konkrete Tatzuweisung nicht möglich war. Die meisten Hooligans waren vermummt.
Der Mann, der sich am 4. März vor die Frontscheibe des Reisebusses stellte, mit der rechten Faust in seine linke Handfläche schlug und dabei gerufen haben soll: „Jetzt kommt raus, ihr Drecksäcke, jetzt gibt es etwas“, wird aber im September vor dem Kölner Landgericht stehen.
Ausgestiegen aus dem Bus war damals niemand. Weil die Situation für die Mönchengladbacher Fans immer gefährlicher wurde, startete der Fahrer mit dem Bus durch. Ihm gelang die Flucht. Mit kaputten Scheiben ging es in Richtung Köln-City. Inzwischen hatten mehrere Businsassen die 110 gewählt. Einen Kleinbus mit neun FC-Köln-Anhängern konnte die Polizei wenig später stoppen. Den Umstand, dass das Verfahren erst im September dieses Jahres verhandelt wird, erklärt ein Kölner Landgerichtssprecher damit, dass die zuständige Strafkammer bislang mit der Verhandlung vorrangiger Haftsachen befasst waren und auch bis August 2015 noch sein wird. Wegen der neu geschaffenen Stellen zur Verbesserung der Belastungssituation der besonders stark belasteten Großstadtgerichte könnten jetzt auch ältere Fälle bearbeitet werden, so der Sprecher.