Aufsichtsratsvize kritisiert Stadt nach der GWSG-Razzia
Der Geschäftsführer der GWSG arbeitet wie gewohnt weiter. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sieht das kritisch.
Fast zwei Monate ist es her, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Räume der städtischen Wohnungsgesellschaft GWSG durchsuchten. Wegen des Verdachts der Korruption hatten die Beamten Akten, Unterlagen und Computer aus dem Gebäude geholt. In den Büros am Berliner Platz herrschte nur kurze Zeit Unruhe, dann kehrte der Berufsalltag wieder ein. Geschäftsführer Armin Maaßen, gegen den sich der Verdacht richtet, führt seine Geschäfte wie gewohnt. Derweil läuft das Ermittlungsverfahren.
Unruhe herrscht hingegen im Aufsichtsrat. „Wir haben die Stadt als Gesellschafterin gebeten, uns rechtlich zu beraten“, sagt Reinhold Schiffers, derzeit noch stellvertretender, in Kürze Vorsitzender des Aufsichtsrats. Die GWSG ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt. Wegen der „Unschuldsvermutung“ habe Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners nach Beratung mit seiner Rechtsabteilung entschieden, die Geschäfte der GWSG weiterlaufen zu lassen wie zuvor.
Ob die Rechtsauffassung der Stadt richtig und haltbar ist, das möchte Reinhold Schiffers abklären lassen. „Schließlich sind die Aufsichtsratsmitglieder bei Versäumnissen persönlich haftbar zu machen“, sagt er. Die Frage stehe im Raum, ob es nicht sicherer sein würde, die Handlungsbefugnisse eines Geschäftsführers einzuschränken. „Beispielsweise könnte kann ich mir ein Vier-Augen-Prinzip vorstellen.“ Das würde bedeuten, dass Armin Maaßen eine kontrollierende Person zur Seite gestellt würde. „Eine der Optionen für die Aufsichtsräte wäre beispielsweise die Beurlaubung eines Geschäftsführers.“ Im vorliegenden Fall gehe es um den Verdacht der Korruption und der Untreue. So soll GWSG-Geschäftsführer Armin Maaßen Familienmitglieder bei der Vergabe von Aufträgen bedacht haben. Zeitgleich mit der Razzia bei der GWSG hatten Durchsuchungen mehrerer Handwerksbetriebe in der Stadt stattgefunden. „Ich will mich absichern“, sagt Reinhold Schiffers.
Reinhold Schiffers, GWSG-Aufsichtsrat
Laut Staatsanwaltschaft hat die Stadt durchaus die Möglichkeit, sich während des Ermittlungsverfahrens Zwischenberichte aushändigen zu lassen. Das ist offenkundig bisher nicht geschehen, was Experten durchaus als ungewöhnlich bezeichnen. Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners sieht hierzu aber auch keine Veranlassung. „Ich habe mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt vereinbart, dass er unvermittelt Kontakt mit mir aufnimmt, wenn sich im Laufe des Verfahrens Sachverhalte ergeben, die zu Handlungsnotwendigkeiten der Stadt führen könnten“, sagt er.
Der Aufsichtsrat sieht die Stadt als Gesellschafterin in der Verantwortung, der Oberbürgermeister scheint entgegengesetzter Ansicht zu sein, wenn es um die Befugnisse des GWSG-Geschäftsführers geht. Er sagt: „Der Aufsichtsrat hat sich mit diesen Fragen befasst und entschieden, vorläufig keine Maßnahmen gegen den Geschäftsführer zu ergreifen, solange die Unschuldsvermutung gilt.“