Betrug mit Dichtheitsprüfung
Als Mitarbeiter des Versorgers NVV haben sich Unbekannte ausgegeben. „Es gibt keinen Grund, sich an der Haustür beraten zu lassen“, warnt das Unternehmen.
Mönchengladbach. In den vergangenen Wochen haben sich beim Mönchengladbacher Versorger NVV Meldungen von betrügerischen Haustür-Geschäften gehäuft, bei denen sich Unbekannte als NVV-Mitarbeiter ausgaben. Die Täter boten Untersuchungen zur Dichtheitsprüfung an. Doch erstens: Diese Untersuchungen dürfen nur vom Landesumweltamt genehmigte Sachkundige ausführen. Und zweitens: Die NVV hat keine Mitarbeiter, die solche Prüfungen übernehmen.
Bei der NVV kennt man sich aber sehr wohl mit der Dichtheitsprüfung aus, und NVV-Prokurist Armin Marx rät: „Es gibt keinen Grund sich an der Haustür beraten und sich dort etwas andrehen zu lassen.“ Vielmehr sollten sich Hauseigentümer, die sich noch nicht über Pflichten, Fristen und Verfahren der Prüfung von Abwasserleitungen informiert haben, an die Stadt oder NVV wenden (siehe Kasten).
Alle Hauseigentümer müssen die Grund-, Hausanschluss- und Grundstücksanschluss-Leitungen, durch die Schmutz- oder Mischwasser fließt, auf Dichtheit überprüfen lassen. Also den kompletten Kanalanschluss. Aber auch Leitungen zu privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben.
Die Dichtheit der Leitungen muss sofort geprüft werden, wenn Abwasserleitungen neu gebaut oder geändert werden. Ansonsten gelten verschiedene Fristen zwischen dem 31. Dezember 2011 und dem 31. Dezember 2015 als entscheidendem Termin (siehe Kasten).
Allerdings können die Kommunen nach einem Erlass des NRW-Umweltministeriums die Frist verlängern. Und das will die Ratsmehrheit von SPD, FDP und Grünen nun in die Wege leiten. Der erste Schritt soll im Planungsausschuss am 8. Februar erfolgen. Dann soll die Frist für alle normalen Fälle bis 2023 und die für Wasserschutzzonen bis 2015 verlängert werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat alle Sachkundigen, die die Dichtheitsprüfung übernehmen dürfen, in einer Liste aufgeführt.
Wenn die Prüfung ergibt, dass alles dicht ist, dann muss die vollständige Prüfbescheinigung an die Stadt oder NVV geschickt werden. Wenn das Ergebnis negativ ist, muss saniert werden. Leitungen müssen neu verlegt, renoviert oder repariert werden.
Der Umweltschutz hat einen immer größeren Stellenwert. Davon sind auch Abwasserleitungen betroffen. Wenn die Rohre, die Schmutzwasser abführen, undicht sind, dann werden Boden und Grundwasser dadurch verschmutzt.
Außerdem können, wenn Leitungen ganz verstopft sind, auch im Extremfall Keller angrenzender Gebäude volllaufen. Wenn Anschlüsse vor den Häusern undicht sind, können Wege und Straßen absacken.