Betrug mit Falschgeld: Dreieinhalb Jahre Haft
Mönchengladbach. Vergebens beteuerte der Angeklagte (49) vor der Ersten Strafkammer: „Ich war es nicht“. Sowohl Staatsanwalt als auch Gericht waren von der Schuld des Mönchengladbacher Kaufmanns überzeugt.
Am Ende verurteilte das Landgericht den 49-Jährigen wegen Inverkehrbringens von Falschgeld und Betruges zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Aussagen der Betrugsopfer bei der Polizei und im Prozess hatten überzeugt.
Danach hat der Angeklagte im Juni 2012 einer Prostituierten als Lohn drei gefälschte 1000-Schweizer-Franken-Scheine gegeben. Die Frau ging zur Bank und versuchte vergeblich, die Blüten in Euro zu tauschen. Der Kripo hatte die Frau erzählt, dass sie den Angeklagten als Freier in Köln kennengelernt habe und er ihr die Geldscheine geschenkt habe. Auf einer Lichtbildvorlage hatte sie den Kaufmann ohne Zweifel wiedererkannt. Allerdings ist die Frau inzwischen verschwunden und war für eine Zeugenaussage nicht mehr erreichbar.
Aber auch eine 71-jährige Rentnerin hatte den Angeklagten im Gerichtssaal belastet. Sie kannte den 49-Jährigen aus einer langjährigen Geschäftsbeziehung. Er hatte ihr Teppiche verkauft und sich von ihr insgesamt 13 800 Euro geliehen, aber nicht zurückgezahlt.
Als sie wieder einmal auf Rückzahlung drängte, habe ihr ein Begleiter des Angeklagten zwei 1000-Schweizer-Franken-Noten aus einem Geldbündel übergeben. Die Krefelderin gab die Scheine in der Schweiz aus. Bald erfuhr die deutsche Polizei, dass eine gefälschte Banknote in Zürich aufgetaucht sei. Die Rentnerin zeigte den Kaufmann an. Trotz dieser Aussagen hatte die Verteidigerin Freispruch für den mehrfach vorbestraften Angeklagten gefordert.