Bier-Bikes: Einspruch aus Gladbach
Firma will sich nach Urteil aus Düsseldorf wehren.
Mönchengladbach. Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu Bier-Bikes will Peter Liedtke, Inhaber der Mönchengladbacher Firma Party-Bike, Einspruch erheben.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Klage von Liedtkes Firma und eines weiteren Unternehmens aus Leichlingen abgewiesen. Die beiden hatten gegen ein Eilverfahren der Stadt Düsseldorf und das daraus resultierende Nutzungsverbot geklagt.
Nach dem Urteil dürfen Party-Bikes nun ohne Berechtigung zur Sondernutzung nicht fahren. Die Begründung ist, dass diese "rollenden Partytheken" nicht dem Gemeingebrauch dienen, sprich, dass ihre Nutzung nicht der Fortbewegung dient. "Das lassen wir nicht auf uns sitzen. Düsseldorf ist als große Stadt wichtig für unseren Party-Bike-Verleih", erklärt Liedtke.