„Blaue Route“ kommt in Berlin auf die Tagesordnung
Die Frage, ob die Farbe der Radstraße rechtens ist, soll nun auf Bundesebene geklärt werden.
Die Blaue Route ist ein Erfolg, findet die Stadt. Mönchengladbachs erste Fahrradstraße (Viktoriastraße, Buscherstraße, Richard-Wagner-Straße, Brucknerallee) mitsamt blauer Markierungen werde in der Bevölkerung gut angenommen, teilte das Rathaus jüngst mit. „Bei der Stadtverwaltung haben sich viele Bürger gemeldet und das Projekt Blaue Route sehr positiv aufgenommen. Das Projekt wird in den kommenden zwei Jahren weiter evaluiert, auch um zu sehen, wie diese neue Verbindung angenommen wird.“
Das Blau allerdings wird inzwischen noch an ganz anderer Stelle evaluiert: Nicht mehr nur die Bezirksregierung und das NRW-Verkehrsministerium zerbrechen sich den Kopf darüber, ob die Farbe für Markierungen auf dem Asphalt überhaupt zugelassen ist, demnächst wird dieses Problem zwischen Bund und Ländern erörtert. Denn die Bezirksregierung ist in ihrer Überprüfung, ob die blaue Farbe eigentlich erlaubt ist, obwohl die Farbe nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist, zu keiner Lösung gekommen.
„Das Thema wurde im Rahmen der regelmäßigen Verkehrsingenieur-Besprechung des Verkehrsministeriums mit den fünf Bezirksregierungen in NRW und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW besprochen“, teilte Dagmar Groß, Sprecherin der Bezirksregierung, mit. „Dabei wurde festgestellt, dass es sich bei der Frage der Einfärbung von Fahrradstraßen (aber auch von Radschnellverbindungen) sowohl aus straßenbautechnischer als auch aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht um eine neue Herausforderung handelt, die auch in anderen Bundesländern diskutiert wird und zum Teil bereits zu recht unterschiedlichen Lösungen geführt hat.“ Genauso ging es auch der zuständigen Bundesanstalt für Straßenwesen: „Für Einfärbungen gibt es keine einheitliche Regelung.“
Deshalb verweist das Ministerium den Fall jetzt nach Berlin. Eine Klärung auf Bund/Länder-Ebene sei laut Bezirksregierung wünschenswert. „Das Verkehrsministerium wird sich daher dafür einsetzen, dass der Sachverhalt im Rahmen der kommenden Bund/Länder-Dienstbesprechungen erörtert wird, mit dem Ziel, möglichst einvernehmlich Empfehlungen zu treffen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten“, teilte die Bezirksregierung mit.
Das Blau geht auf eine Initiative des ADFC und des Masterplan-Vereins zurück, die Finanzierung kam per Crowdfunding der Volksbank zustande. Im Gladbacher Rathaus war man sich lange uneins, wie man blaue Markierungen denn mit den Vorschriften in Einklang bringen könne. Das Ergebnis: Es handelt sich um eine „Einfärbung mit künstlerischem Wert“ — wie es auch in Karlsruhe vor vier Jahren zum Stadtgeburtstag gemacht worden war. Ob das Kunst ist oder weg muss, wird bald auf höchster Ebene diskutiert werden.
Wenn es um die Sicherheit der Radfahrer geht, tauscht die Stadt sich regelmäßig mit der Polizei über die Entwicklungen auf der Fahrradstraße aus. Bisher hielten sich die Verkehrsteilnehmer überwiegend sehr gut an die neuen Verkehrsregelungen. Dennoch hat das Rathaus auch noch einmal eindringlich auf die Verkehrsregeln für die Fahrradstraße hingewiesen.
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig, muss ein Autofahrer seine Geschwindigkeit weiter verringern. Radler dürfen nebeneinander fahren. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und die Vorfahrt. Nur Anlieger dürfen die Fahrradstraße mit ihren Autos befahren, der Durchgangsverkehr muss entweder über die Rheydter Straße oder über die Theodor-Heuss-Straße/Gartenstraße fahren. Der Radverkehr hingegen muss auf der Fahrbahn fahren, die ehemals vorhandenen Radwege entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und bieten daher mehr Platz für den Fußverkehr.