Bluttat wegen eines Aufladegerätes
Handy-Streit: Ein Krefelder steht wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht.
Mönchengladbach. Die blutige Tat ereignete sich am hellichten Tag mitten in der Rheydter Fußgängerzone. Sie hätte den damals 39-jährigen B. beinahe das Leben gekostet, wären da nicht zwei schnell handelnde Passanten und die rasch folgende Not-OP gewesen.
Die Ereignisse werden in dem 39-Jährigen bange Erinnerungen wecken, wenn am 30. September der Prozess gegen den 26-jährigen Beschuldigten, Pascal S., beginnt. Dem Krefelder, einem Mann, der offenbar nicht von den Drogen loskommt, wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Für das Verfahren vor der 7. großen Strafkammer des Landgerichts sind insgesamt acht Verhandlungstermine vorgesehen. Wichtige Zeugen der Staatsanwaltschaft sind die beiden Menschen, die mit dazu beitrugen, dass B. noch lebt.
„Völlig unverhaltnismäßig“ ist für die Ermittler der Ausgang jenes Treffens am 11. Februar, kurz nach 16 Uhr. Die beiden Beteiligten stritten sich um ein Handy, das der 39-Jährige kaufen wollte. Schließlich forderte er das dazu notwendige Ladegeräte — mehrmals. Dann habe der Krefelder ihm das Gerät gegeben mit den Worten „Da, hasste.“
Während das spätere Opfer Handy und Auflader in den Rucksack packt, sticht der Angeklagte mit „einem großen Messer und mit großer Kraft“ auf den Mann ein. Hierbei, so die Staatsanwaltschaft, habe er den Stich gezielt in den linken Oberbauch von unten nach oben in Richtung Herzgegend gesetzt. Das werten die Ermittler als besonders grausam. Der Messerstecher und eine Begleiterin fliehen, B. verfolgt die zwei, bricht aber vor dem City-Parkhaus zusammen. Er blutet sehr stark, sein Bauchraum ist geöffnet. Ärzte stellen einen bis zu 20 Zentimeter tiefen Stichkanal fest.
Nach einer ersten Hilfe der beiden Passanten und des Notarztes vor Ort geht alles sehr schnell. „Die sofort eingeleiteten Rettungsmaßnahmen mit nachfolgender Operation haben das Leben des Geschädigten gerettet“, ist sich die Gladbacher Staatsanwaltschaft sicher.
Die weiteren Gerichtstermine: 5., 6., 12., 18., 19., 20. und 25. Oktober. ba.-