Brax will gegen Werbe-Verbot vorgehen
Die Stadt verlangt von dem Modeunternehmen, die zu große Außenwerbung zu entfernen.
Mönchengladbach. 41 Niederlassungen hat Brax mittlerweile in Deutschland. In Mönchengladbach, wo das Herforder Modeunternehmen, das auch Mode-Ausstatter der Borussia ist und vor einem Monat an der Ecke Hindenburg-/Friedrichstraße neu eröffnete, erlebt es jetzt allerdings eine Premiere.
„So etwas ist noch in keiner anderen Stadt vorgekommen“, sagt Lars Bultink, Managing Director bei der Brax Store GmbH. Es geht um zwei Werbeschriften und einen so genannten Werbeausleger an der Fassade, die der städtische Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz nun bereits in zwei Anläufen nicht genehmigt hat. Brax hatte diese bereits angebracht, weil von einer „stattgebenden Entscheidung“ ausgegangen wurde.
„Wir sind fassungslos, wenn diese Beschilderung vor dem Hintergrund der bestehenden Beschilderung nicht genehmigt wird. Insbesondere, da unsere Beschilderung entsprechend dem Markenbild sehr edel und modern ist“, sagt Bultink. Das wird auch seitens der Wirtschaftsförderung bestätigt — es wäre ein regelrechter „Segen“, wenn auch andere Geschäfte an der Hindenburgstraße derart hochwertige Außenwerbung hätten, heißt es da.
Nachdem die erste Anhörung bei der Stadt negativ ausfiel, hatte die Brax-Architektin Beispielfotos sowie Begründungen von vergleichbaren Schriftzügen und Auslegern angrenzender Gebäude nachgereicht. Ohne Erfolg: Auch nach der zweiten Anhörung wurden Schriften und Ausleger nicht genehmigt.
In einer allumfassenden Gestaltungssatzung kann die Ablehnung der Außenwerbung nicht begründet sein — eine solche gibt es zwar etwa für den Alten Markt, nicht jedoch für die Hindenburgstraße. CDU und SPD wollen eine Gestaltungs- und Werbesatzung für die Innenstadt erarbeiten lassen, sie existiert aber noch nicht. Der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz beruft sich vielmehr auf den Bebauungsplan für das Grundstück, der seit 15. Juni 2012 gestalterische Vorschriften für die zukünftige Errichtung von Werbeanlagen vorsieht.
Schriftzug und Ausleger „widersprechen dem zulässigen Anbringungsort der Werbung am Gebäude gemäß Gestaltungsvorschrift. Die Fläche des Auslegers von 2,4 qm überschreitet die max. zulässige Fläche von 2 qm“, heißt es in einer Stellungnahme. So sei der Schriftzug aus dem dritten Obergeschoss beispielsweise nur im Erdgeschoss und unterhalb der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. Und: „Durch die Zulassung der Werbung abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes würde man zwangsläufig den gestalterischen Anspruch hinsichtlich der Steuerung der Werbeanlagen aufgeben.“
Rund 300 000 Euro hat Brax in die neue Filiale investiert. Man sei bewusst nicht ins künftig schräg gegenüberliegende Minto gezogen, weil man in „freistehenden Stores besser zur Geltung“ komme, hatte Geschäftsführer Wolfgang Drewalowski noch kurz vor der Eröffnung gesagt. Mit dem Verweis der Stadt auf den Bebauungsplan will man sich deshalb nicht zufriedengeben. „Wir werden gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen, wenn keine Einigung mit der Stadt zu erzielen ist“, sagt Lars Bultink. „Es nutzt uns nichts, wenn alle anderen Geschäfte ihre bunten Schilder bis nach oben gebaut haben und wir die einzigen sind, die nicht über das erste Geschoss hinaus bauen dürfen.“