Clown „Donk“ zu Geldstrafe verurteilt
Zwei Frauen fühlten sich von dem Gladbacher belästigt.
Der Mönchengladbacher Clown „Donk“, der unter anderem in der Düsseldorfer Altstadt Menschen belustigt, beschäftigt in der Landeshauptstadt jetzt die Juristen. Der 54-Jährige war vergangene Woche vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt worden — und zwar wegen Belästigung. Doch das Verfahren geht in die nächste Runde: Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann übernahm nun den Fall und legte Berufung gegen den Richterspruch ein. Die Auftritte des Clowns gehen wohl in die nächste Instanz. „Ich werde mir jetzt erstmal die Ermittlungsakte anschauen“, sagte Lauppe-Assmann.
Eine fremde Frau öffentlich im Altstadt-Trubel lauthals als „Luder“ zu bezeichnen, ihr unter dem Gejohle der Zuschauer aufs Gesäß zu schlagen — „das ist freie Kunst“, sagte der Straßen-Clown (54), der sich zunächst selbst verteidigte. Für seine angebliche Publikums-Belustigung sollte er 600 Euro Strafe zahlen. „Luder“ sei „lieb gemeint gewesen“, begründete er den Einspruch. „Ich mache seit 21 Jahren Pantomime — und wenn ich arbeite, dann mit dem Herzen, nicht nach dem Verstand“, so sein Kunstverständnis.
Doch die Frau (50) und eine Freundin (53) zeigten wenig Verständnis dafür, dass sich der Altstadt-Clown auf ihre Kosten Lacher verschafft, sie ehrverletzend „bloßgestellt“ und beleidigt habe. Anfangs hieß es gar, der Clown habe die jüngere am Weggehen gehindert und ihr einen Kuss auf die Wange gedrückt. „Nur bei hübschen Frauen mache ich das vielleicht“, so der Angeklagte. Sofort griff die Richterin ein: „Keine Frau findet es grundsätzlich schön, als Luder bezeichnet zu werden. Und Sie können nicht alles unter den Deckmantel der Kunstfreiheit stellen!“ Da der Angeklagte aber auf seiner Ansicht von „Kunst“ beharrte, stufte die Richterin seine Strafe hoch auf 800 Euro. Dagegen will nun Rechtsanwalt Lauppe-Assmann vorgehen. angr/wuk