Der Zoo-Streit wird immer kurioser

Die geplante Messung des Geräuschpegels wurde abgesagt. Grund: Der Kläger — er fühlte sich von den Paarungsritualen der Tiere belästigt — soll nicht mehr in der Nähe des Zoos wohnen.

Foto: Gronsfeld

Sind Hahn und Pfauen im Odenkirchener Tiergarten so laut, dass ihr Geschrei Anwohnern den Schlaf raubt? Diese Frage beschäftigt schon seit fast zwei Jahren das Gericht. Eigentlich sollte im Frühjahr ein Gutachten klären, auf welche Dezibelzahlen die liebestollen Tiere kommen, wenn sie mit Rufen ihren Paarungspartner locken.

Peter Noll, Rechtsanwalt

Ein Odenkirchener, der sich schon seit langem von den tierischen Nachbarn massiv gestört fühlte und klagte, bestand auf Lärmmessungen zur Balzzeit. Denn dann seien die Tiere besonders nervraubend. Doch überraschenderweise ließ der Mann die Brunftzeit des Federviehs verstreichen. Es gibt kein ultimatives Gutachten.

Dabei hatte man sich sogar darauf geeinigt, dass der Kläger selbst bestimmen durfte, wann mit dem „Lauschtest zur Paarungszeit“ begonnen wird. „Wir haben alle gewartet, dass sich der Kläger für die Messungen meldet“, sagt Rechtsanwalt Peter Noll, der den Tiergarten Odenkirchen vertritt. Eigentlich sei im vergangenen Jahr alles besprochen gewesen: Wo die Mikrofone für die Aufnahmen im Garten aufgestellt werden. Wie häufig gemessen wird. Und dass der Lärmgeplagte sich meldet, wann es Messwertes aufzunehmen gibt.

Weil der Mann sich nicht rührte und die Balzzeit der Vogelwelt längst vorbei ist, hat das Gericht jetzt die Akten vom Sachverständigen zurückgefordert, sagt Jan-Philip Schreiber, Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach. In Odenkirchen heißt es, der Mann, der schon lange von den Tiergeräuschen im Zoo genervt ist, ist längst verzogen. Angeblich in den Norden, in eine Stadt mit einem weit größeren Tierpark, aber weit weg vom Odenkirchener Federvieh.

Doch der mögliche Umzug heißt nicht, dass der ha(h)nebüchene Fall nun automatisch beendet ist. „Der Richter will jetzt mit beiden Parteien über das weitere Vorgehen beraten“, sagt Jan-Philip Schreiber. Würde der Kläger den Fall für erledigt erklären, müsste allerdings noch über die Verfahrenskosten entschieden werden.

Für das Gutachten hätte der Anwohner in Vorleistung treten müssen. Das war auch schon zugesagt. Geschätzte Kosten: mehrere 1000 Euro. Doch dazu ist es bis jetzt ja nicht gekommen, und wird es auch vielleicht nie kommen. Es sei denn, der Mann würde das Argument ins Feld führen, sein Haus verliere durch das permanente Tiergeschrei an Wert. Allerdings war der Zoo schon da, bevor er Anwohner wurde. Der tierische Gerichtsfall währt nun schon fast zwei Jahre. Es gab Ortstermine, Verhandlungstage und Anhörungen. Doch alle Einigungsversuche scheiterten. Der Kläger wollte seine Fenster nachts nicht schließen. Der Zoo wollte und konnte sein Federvieh in der Nacht nicht wegsperren. Schnabelknebel standen aus Tierschutzgründen nie zur Debatte. Bevor die Beschwerde über das Federvieh in eine gerichtliche Auseinandersetzung führte, hatte sich der Mann schon über die Kamerunschafe geärgert. Die waren ihm auch zu laut. Um Einigung bemüht, verlegte der Zoo die Schafe. Sie tauschten ihr Gehege mit dem der Ziegen und sind nun weiter entfernt vom Haus des Klägers — möglicherweise mehrere 100 Kilometer.