Nachbarn verklagen Hundesportverein
Anwohner, die früher selbst Mitglieder waren, und der HSV Rheydt trafen sich nun vor Gericht wieder.
Bellende Hunde auf dem Gelände des Hundesportvereins HSV Rheydt beschäftigen seit Dienstag die Zivilkammer im Landgericht. Nachbarn fühlen sich durch Lärm- und Lichtbelästigung auf dem Vereinsgelände gestört und klagten, weil sich der Verein angeblich nicht an die vereinbarten Betriebszeiten halte. Die Nachbarn waren bis 2011 selbst Mitglieder des Hundesportvereins und fühlen sich nun vom „ständigen Hundegebell gestört“. Jetzt trafen sie im Gerichtssaal A 111 auf die Vereinsvertreter. „Der Kläger war doch 20 Jahre selbst Hundeführer bei uns“, sagte ein Vertreter des Vereins und erinnerte sich: „,Ich mach euch kaputt’, hat er damals zu uns gesagt.“
Doch noch ehe der Verhandlungstermin richtig begann, machte der Kammervorsitzende klar, dass bei solchen Nachbarschaftsstreitigkeiten eine Klage gar nicht zulässig ist. Außerdem sei sie in diesem Fall unbegründet. Gleichwohl war der Richter bemüht, die Parteien für eine Güteverhandlung zu gewinnen. Für eine solche Einigung sei kein teures Gutachten notwendig und sie sei in kurzer Zeit zu bewältigen. Im Übrigen sei dies nicht der klassische Nachbarschaftsstreit. Es sei kein reines Wohngebiet, auf dem der Verein seine Hundeschule durchführe, so der Richter. Das Grundstück sei von der Stadt gepachtet.
Dann forderte der Vorsitzende Richter die Kläger auf, Vorschläge zu machen, wie man das störende Hundegebell beispielsweise durch feste Ruhezeiten begrenzen könne. Doch weder die klagenden Nachbarn noch der beklagte Verein gingen darauf ein. Im Gerichtssaal war plötzlich eine feindselige Stimmung zu spüren. Das Ehepaar legte los und beschwerte sich: „Da sind ständig 20 bis 25 Hunde anwesend und machen dauerhaft Lärm. Und ich habe das alles auf Videoaufnahmen festgehalten“, sagte der Nachbar. Sofort entgegneten die Vertreter des beklagten Vereins: „Aber in der Nähe des Grundstücks ist doch die Autobahn. Da ist es auch sehr laut. Wir haben das gemessen.“ Umgehend erwiderten die Kläger: „Das ist ein anderes, ein gleich bleibendes Geräusch. Das ist nicht so störend wie das Hundegebell.“
Man habe doch schon versucht, die Lärmbelästigungen für den Nachbarn zu verringern, einen Baum gepflanzt, eine Mauer gebaut, so die Beklagten. Doch das werde vom Nachbarn nicht gewürdigt. „Das haben die nur gemacht, damit ich keine Videos mehr drehen kann“, kam die prompte Antwort von der Klägerbank. Vergebens zählten die Hundelehrer die Stunden auf, in denen auf dem Nachbargrundstück Ruhe einkehrt: „Montags bellt keiner.“ Der Richter versuchte noch einmal zu schlichten: „Auch nach einem Urteil haben Sie keine Gewissheit, dass die Hunde nicht doch bellen.“ Am Ende versprachen die Parteien, noch einmal über eine Güteverhandlung nachzudenken, beispielsweise feste Ruhezeiten einzuplanen. Am 2. August will die Kammer eine Entscheidung verkünden.