Dritte Auflage im Mordprozess um Gasexplosion
Eine gewaltige Explosion erschütterte im März 2008 Mönchengladbach. Ein Mensch starb, 15 wurden verletzt. Es war Mord, ist das Mönchengladbacher Landgericht überzeugt. Doch der Bundesgerichtshof hat Zweifel.
Mönchengladbach/Düsseldorf (dpa). Der Mordprozess um eine verheerendeGasexplosion vor zweieinhalb Jahren in Mönchengladbach muss nun zumdritten Mal aufgerollt werden. ZweiUrteile des Mönchengladbacher Landgerichts hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben und hat denFall nun nach Düsseldorf verwiesen, wie der Sprecher des dortigenLandgerichts am Freitag mitteilte.
Ein 24-Jähriger hatte in seinerWohnung die Gasleitung geöffnet, bevor seine Ex-Freundin kam, um nachder Trennung ihre Sachen abzuholen. Als sich das Mädchen eineZigarette anzündete, kam es zu einer gewaltigen Explosion, die dasMehrfamilienhaus völlig zerstörte.
Ein 45-jähriger Mieter einer Nachbarwohnung wurde von derDruckwelle aus dem Haus geschleudert und von Trümmern erschlagen. DieEx-Freundin erlitt schwerste Verbrennungen unter anderem im Gesicht.15 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
Das LandgerichtMönchengladbach hatte den Angeklagten zweimal wegen Mordes zulebenslanger Haft verurteilt. Beide Male hielten die Urteile vor demBundesgerichtshof nicht stand.Der Angeklagte, der bei der Explosion selbst schwer verletzt wurde, hatte behauptet, er habe sich nur selbst töten wollen, die Absicht aber aufgegeben und den Gashahn wieder zugedreht. Er habe nicht damit gerechnet, dass sich seine Freundin eine Zigarette anzünden würde und an das Gas nicht mehr gedacht.
Nach Ansicht des Mönchengladbacher Landgerichts hatte der Angeklagte auf dem Sofa gesessen und seelenruhig zugesehen, wie sich die damals 17-Jährige die Zigarette anzündete. Nach der Explosion habe der Angeklagte versucht, die Tat zu vertuschen und seine schwer verletzte Freundin gebeten, ihn nicht zu verraten.
Vor der Explosion soll er zu dem Mädchen gesagt haben: "Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich auch sonst keiner haben."Die Bundesrichter hielten dem Landgericht vor, nicht ausreichend den Umstand gewürdigt zu haben, dass der Angeklagte die Wohnungstür mit Tüchern abgedichtet habe. Außerdem habe er einen Käfig mit einem Chinchilla aus der Wohnung in den Flur gestellt. Beides könnte gegen einen Mordplan sprechen.
Vom kommenden Mittwoch an müssen nun Düsseldorfer Richter über den Fall befinden. Vier Verhandlungstage sind geplant.