Einsturzgefährdetes Wohnhaus ist kaum noch zu retten
Eine Abrissverfügung ist in Arbeit. Die Sophienstraße bleibt gesperrt.
Die Experten im städtischen Bauordnungsamt sind sicher: Das Mehrfamilienhaus an der Sophienstraße, in dem am 31. Mai plötzlich ein Stützpfeiler absackte, ist kaum noch zu retten. Deshalb ist jetzt eine Abrissverfügung in Arbeit. Ist sie fertig und dem Eigentümer zugestellt, hat dieser noch eine Frist von vier Wochen.
Das heißt: Die Sophienstraße bleibt weiterhin gesperrt. Und genau das ärgert Geschäftsleute und Gewerbebetreiber. Denn sie befürchten, dass immer mehr Kunden sich von der lange währenden Straßensperrung abschrecken lassen. Nun fordern sie, dass wenigstens Umleitungsschilder aufgebaut werden oder — noch besser — eine Fahrbahn geöffnet wird. Doch die Stadt beharrt auf die Sicherheitsabriegelung. Und die kann noch lange dauern.
Denn geöffnet werden könne die Straße erst wieder, wenn das Mehrfamilienhaus abgerissen ist, sagt Stadtsprecher Wolfgang Speen. „Sicherheit geht vor.“ Und weil der Querschnitt einer Fahrbahn zu eng sei, falls es tatsächlich einmal zu einem Einsturz des Gebäudes kommen sollte, müssten beide Spuren dicht bleiben.
An Fronleichnam hatte sich ein Bewohner des Hauses bei der Feuerwehr gemeldet und mitgeteilt, dass sich plötzlich Wände bewegt hätten. Die Einsatzkräfte fanden tatsächlich Risse im Gebäude. Sachverständige stellten später fest, dass ein tragender Stützpfeiler um 15 Zentimeter abgesackt war und dabei Seitenwände und Decken mitgenommen hatte. Grund für das Absacken war ein Kanal unter der Bodenplatte, der dem Druck nicht mehr Stand gehalten hatte und einbrach. Seitdem ist das Haus akut einsturzgefährdet und die Straße in diesem Bereich voll gesperrt.
Ein Zustand, der möglicherweise noch einen Monat oder mehr anhält. Denn in den kommenden Wochen hat der Eigentümer der Immobilie Zeit zu überlegen, ob er das Haus tatsächlich abreißt oder standsicher herrichten lässt. In dem einsturzgefährdeten Gebäude lebte zuletzt nur noch eine Familie, weil das Haus saniert werden sollte. Sie wurde in einer anderen Immobilie des Eigentümers untergebracht.