Endete Kneipenbesuch mit Vergewaltigung?
44-Jähriger muss sich seit Montag vor Gericht verantworten.
Mönchengladbach. Seit Montag muss sich ein 44-Jähriger aus Mönchengladbach vor dem Landgericht verantworten. Der Vorwurf lautet auf besonders schwere Vergewaltigung. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm demnach mindestens fünf Jahre Haft.
Es geht um die Nacht zum 14. Juli 2013. Gegen Mitternacht lernten sich der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer (64) in einer Gaststätte an der Bahnhofstraße in Rheydt kennen, in der die Frau den Abend verbracht hatte. Das räumte der 44-Jährige gestern vor Gericht ein.
Allerdings macht er geltend, er habe irgendwann einen „Filmriss“ gehabt und könne sich erst wieder daran erinnern, dass er zu Hause im Bett gelegen habe. Auch, dass das Opfer ihn eindeutig identifizierte, war für ihn kein Wunder. Er habe ja mit ihr getrunken, es seien aber auch noch etliche andere Männer dabei gewesen. Die Angaben des Opfers vor Gericht erfolgten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der Angeklagte gab noch an, er habe ein Alkoholproblem, sei auch schon längerfristig in Therapie deswegen gewesen. Möglicherweise muss deswegen jetzt noch ein psychologischer Gutachter zum Prozess hinzugezogen werden.
Etwa gegen 6.30 Uhr an diesem Morgen soll der Angeklagte der 64-Jährigen angeboten haben, sie zu einer Tankstelle in der Nähe zu begleiten, um von dort aus ein Taxi zu rufen. Unterwegs soll er dann gesagt haben, er kenne eine Abkürzung, und die Frau in ein Waldstück geführt haben.
Dort soll er sie plötzlich geschubst und ihr mit einem Holzstück so heftig auf den Kopf geschlagen haben, dass sie eine Platzwunde erlitt. Mehrfach soll er die Frau vergewaltigt haben. Nach etwa einer halben Stunde sei er vom Tatort weggegangen.
Der Mann war im Herbst 2013 gefasst worden, weil jemand die Ähnlichkeit mit einem von der Polizei herausgegebenen Phantombild erkannt hatte. Seit Anfang Oktober sitzt er in Haft.
Er ist für das Gericht kein völlig Unbekannter. Unter anderem wurde er 1993 vor dem Landgericht Mönchengladbach wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.