Explosion ein viertes Mal vor Gericht

Bereits gegen das erste Urteil von Dezember 2008 hatte Verteidiger Michael Rost erfolgreich Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Mönchengladbach. Die Gas-Explosion, mit der ein 23-Jähriger aus Liebeskummer im März 2008 ein Wohnhaus am Siepensteg in Hermges zum Einsturz gebracht hatte, beschäftigt erneut ein Gericht. Nun schon zum vierten Mal.

Bereits gegen das erste Urteil von Dezember 2008 hatte Verteidiger Michael Rost erfolgreich Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Fall wurde im vergangenen November erneut am Landgericht verhandelt, das Urteil bestätigt: wieder lebenslänglich.

Auch dagegen legte der Anwalt beim BGH Revision ein. Tenor ist, dass sich Sascha H. zwar selbst das Leben nehmen, aber niemand anderen verletzen wollte. Das prüft der BGH nach WZ-Informationen jetzt. Es könnte bedeuten, dass der Fall erneut in Mönchengladbach verhandelt wird.