Freie Fahrt für Radler auf Einbahnstraßen

Mehr als 40 Straßenabschnitte werden ab Ende April freigegeben.

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Auf zahlreichen Einbahnstraßen in der Gladbacher Innenstadt haben Fahrradfahrer bald freie Fahrt — auch in der Gegenrichtung. Nach ausführlicher Prüfung von Planungsamt, Polizei und Ordnungsamt wurden bereits für 16 Straßenabschnitte entsprechende Aufträge zur Beschilderung und Bodenmarkierung erteilt. Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) ist die neue Beschilderung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Optimierung des innerstädtischen Radverkehrs.

Die Untersuchung der Stadtverwaltung im vergangenen Jahr hatte ergeben, dass die meisten Einbahnstraßen in den Stadtteilen Gladbach und Eicken für Radler in beide Richtungen freigegeben werden können. Auf acht Abschnitten können Fahrradfahrer bereits jetzt gegen die Einbahnrichtung fahren, an anderen Stellen stehen die Schilder bereits, sind aber wegen der noch fehlenden Fahrbahnmarkierung abgeklebt.

Hier müssen sich die Radler noch etwas gedulden. „Wir hatten sehr lange Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, die uns nicht erlaubt haben, die Arbeiten am Boden fortzuführen“, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten.

Gearbeitet werde derzeit noch auf den Abschnitten der Friedrich-, Humboldt, Kaiser- und Wilhelmstraße. Bis Ende April sollen alle rund 40 Einbahnstraßenabschnitte, die auf der Liste der freizugebenden Straßen stehen, fertig sein. Für Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen stehen insgesamt 59 000 Euro im Radwegenetz-Programm zur Verfügung.

Für Radfahrer bedeute die neue Beschilderung laut ADFC eine deutliche Erleichterung als Verkehrsteilnehmer. „Wir freuen uns sehr, dass die Arbeiten endlich umgesetzt werden“, sagt Thomas Claßen, Mitglied im Gladbacher ADFC-Vorstand. „Dadurch hat der Radfahrer ab jetzt die Möglichkeit, mehrere Abkürzungen durch die Innenstadt zu nehmen und seinen Weg so umweg-arm und fließend wie möglich zu gestalten.“

Bereits im Jahr 2009 hatte der Gesetzgeber die Regeln zur Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung stark vereinfacht. Seither gilt: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind — Tempo-30-Straßen sollten beispielsweise ausreichend breit und übersichtlich sein — müssen die Straßen für den Radverkehr auch in Gegenrichtung freigegeben werden. Grund für die Neuregelung war, dass es in den meisten Fällen keinen sachlichen Grund gebe, den Radverkehr wie den Kfz-Verkehr der Beschränkung „Einbahn“ zu unterwerfen. Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern geht nach Analysen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durch die Freigabe der Einbahnstraße für Radverkehr in Gegenrichtung sogar zurück. Die Erfahrungen der Stadtverwaltung mit der Öffnung von Einbahnstraßen bestätigen die bundesweite Entwicklung.

Zahlreiche Einbahnstraßen, unter anderem in der Rheydter Innenstadt, konnten dort bereits für den Radverkehr geöffnet werden. „Radfahrer werden von den Autofahrern als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer gesehen,“ sagt Claßen. „Man arrangiert sich wesentlich besser auf der Straße.“ Darüber hinaus liege die Zahl der Unfälle in Gladbach mit Beteiligung engegenkommender Radfahrer bei null.