Freispruch im Hooligan-Prozess

Ein Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, verbunden mit einer Geldstrafe über 3200 Euro, hatte der gelernte Maurer daraufhin erhalten. Der Mann setzte sich zur Wehr und erhob Einspruch - mit Erfolg.

Mönchengladbach. Tische und Bierkrüge waren durch die Luft geflogen, als im Juli 2009 deutsche und britische Fans nach einem Freundschaftsspiel der Borussia gegen die Bolton Wanderers aufeinanderprallten. Auch ein 29 Jahre alter Mönchengladbacher sollte nach Meinung der Polizei dabei gewesen sein. Ein Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, verbunden mit einer Geldstrafe über 3200 Euro, hatte der gelernte Maurer daraufhin erhalten. Der Mann setzte sich zur Wehr und erhob Einspruch - mit Erfolg.

Vor Gericht wurde der Gladbacher nun in allen Punkten freigesprochen. Zum Schluss des Verfahrens hatte auch die Staatsanwaltschaft den Freispruch beantragt. Grund dafür: Auf den Videoaufnahmen der Randale, die von drei fest installierten Kameras auf dem Alten Markt stammen, konnte der Mann nicht einwandfrei identifiziert werden.

Er ist der Polizei allerdings aus der Fanszene bekannt und war zunächst auf dem Video von einer Polizistin sicher als einer der Beteiligten erkannt worden. Im Verfahren zeigte die Beamtin sich aber nicht mehr so überzeugt.