„Generalfeldmarschall“ auf freiem Fuß
Mönchengladbach. Der selbst ernannte Generalfeldmarschall Preußens, Klaus R., ist frei. Das teilte er mit einem Anruf in der WZ-Redaktion mit. Er sei seit Freitagnachmittag auf freiem Fuß.
Das bestätigte auch Gerichtssprecher Joachim Banke am Montag.
„Wie sich aus dem im Rahmen der Beschwerdeschrift vom 30. Juni 2011 korrekt zitierten Gutachten der Sachverständigen vom 09.Juni 2011 ergibt, ist es auch unter Berücksichtigung der bei ihm vorliegenden wahnhaften Störung und narzisstischen Persönlichkeitsstörung gerade nicht wahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer künftig manifeste aggressive Handlungen, etwa im Sinne von Körperverletzungsdelikten oder sonstigen Gewaltdelikten begehen wird. Dass die künftige Begehung von Körperverletzungs- oder sonstigen Gewaltdelikten lediglich nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, reicht zur Begründung einer Anordnung nach § 63 des Strafgesetzbuches nicht aus“, heißt es in der Begründung der Beschwerdekammer. Vorangegangen waren am Mittwoch einige Kuriositäten.
Wegen Schuldunfähigkeit hatte das Amtsgericht Rheydt, das gleich sechs Anklagen mit 14 Vergehen gegen ihn verhandelte, den 53-Jährigen freigesprochen. Gut eine Stunde nach diesem Urteil hatte das Amtsgericht Mönchengladbach seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dieser Unterbringungsbefehl stützte sich auf weitere Vorfälle, die noch nicht Gegenstand des Verfahrens in Rheydt waren.
Unter anderem soll R. über das Internet Sätze wie „Tötet die Khasarenjuden überall in der Judenrepublik Deutschland!“ über das Internet verbreitet haben. Dazu muss das Amtsgericht Mönchengladbach noch verhandeln. Auch in Rheydt war es um Volksverhetzung, nationalsozialistische Symbole und Todesdrohungen gegen eine Finanzbeamtin und einen Mitarbeiter der Stadt Mönchengladbach gegangen.
Der Rheydter Richter hatte deutlich gemacht, dass nach einem psychiatrischen Gutachten keine Gefahr für die Allgemeinheit von „Nikolaus von Flüe R.“, wie er sich selbst nennt, ausgehe. Eine Gesellschaft müsse diese Art von Belästigung aushalten. Seine Gladbacher Kollegin war zu einem anderen Schluss gekommen. Es sei nicht mit Sicherheit auszuschließen, „dass das Gefährdungspotential in manifeste aggressive Handlungen, etwa im Sinne von Körperverletzungsdelikten umschlagen kann“, wie es in einer Presseerklärung des Gerichts vom Mittwoch hieß.
Schon eine halbe Stunde, nachdem er in der Klinik in Essen eingetroffen sei, so R., habe man ihm gesagt, dass er gehen könne. Das Landgericht Mönchengladbach habe den Unterbringungsbeschluss des Amtsgerichts wieder aufgehoben. Das Verfahren vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht wird derzeit vorbereitet. Wann es beginnt, steht noch nicht fest.