Gericht: Anwohner müssen zahlen

Urteil: Die Stadt bekommt Recht: Hauseigentümer am Stapper Weg sollen die Erschließung der Straße zahlen – obwohl die seit 19 Jahren fertig ist.

Mönchengladbach. Die Vergangenheit holt die Hauseigentümer am Stapper Weg ein: Sie müssen eine Rechnung zahlen, die 19 Jahre alt ist. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Anwohner hatten gegen die Stadt geklagt, weil diese ihnen die Erschließungskosten für die Straße in Rechnung gestellt hat - insgesamt 1,3 Millionen Euro.

Rückblende: Vor 1988 ließ die Stadt den Stapper Weg erschließen, das heißt, er wurde geteert und die Grundstücke an die Versorgung angeschlossen. Sobald die Straße "rechtlich und technisch" fertig gestellt ist, müssen die Anwohner die Kosten tragen. Und das kann dauern.

"19 Jahre sind aber zuviel", sagt Gerd Engels, der am Stapper Weg wohnt. Vier Anwohner machten vor Gericht geltend, dass die Straße schon lange fertig sei. Die Stadt habe die Frist von vier Jahren, in denen sie die Kosten hereinholen darf, nicht eingehalten.

Das sahen die Verwaltungsrichter anders: "Es gab vor vier Jahren eine zweite Satzung, nach der die Straße fertig gestellt wurde. Und die gilt. Die Anwohner mussten damit rechnen, dass die Kosten auf sie zukommen", sagt Gerd-Ulrich Kapteina, Pressesprecher und Richter am Verwaltungsgericht.

Die Planung des Stapper Weges ist von Missverständnissen und Problemen gekennzeichnet. So war die Straße ursprünglich vierspurig geplant, dann aber nur zweispurig gebaut worden. Entsprechend groß sind die Grundstücke der Anwohner geworden. Und das zieht weitere Konsequenzen nach sich:

Die Höhe der Erschließungskosten hängt von der Grundstücksgröße ab. Entsprechend hoch sind die Rechnungen von etwa 70 Eigentümern. Allein Gerd Engels sollte 12000 Euro zahlen. Ihm konnte das Gericht aber helfen. Denn das Urteil fiel nicht nur zu Gunsten der Stadt aus.

Den Richtern fielen Fehler bei der Ermittlung der Beitragshöhe auf. Die Anwohner müssen jetzt zehn Prozent weniger an die Stadt zahlen. Bei Gerd Engels zum Beispiel rechnete die Stadt das Grundstück zu groß aus, er muss daher nur 55 Prozent der geforderten Summe zahlen.

Die Bürger vom Stapper Weg werden möglicherweise weiter kämpfen. Ihr Anwalt Peter Noll sagt: "Die alte Satzung hätte angewendet werden müssen. In einer Berufung haben wir gute Aussichten." Ob sie die einlegen, entscheiden die Anwohner auf einer Versammlung.