Gericht: Gutachter ist nicht befangen
Mönchengladbach. Der vierten Verhandlungstag im Missbrauchsprozess gegen einen 37-jährigen Mönchengladbacher war am Mittwoch bestimmt von einem Streit um die Zulassung eines Sachverständigen.
Der Verteidiger des Angeklagten B. wollte die Hinzuziehung eines gynäkologischen Sachverständigen aus Kassel verhindern. Dieser sei als Vorstandsmitglied einer Vereinigung, die sich für Missbrauchsopfer einsetzt, voreingenommen.
Diese Meinung wurde aber von der Kammer des Krefelder Landgerichts nicht geteilt. Es gebe keine Gründe, an der fachlichen Kompetenz des Sachverständigen zu zweifeln. Und auch keine Anhaltspunkte für die Befangenheit des Mediziners. Der Gutachter wird nun voraussichtlich am nächsten Verhandlungstag am 7. September aussagen.
B. ist angeklagt, im Jahre 2006 seine damals 13-jährige Stieftochter aus Kempen in fünf Fällen sexuell missbraucht zu haben. Das heute 18 Jahre alte Opfer ist laut Gutachten schwer traumatisiert. Sollten sich die Vorwürfe der Anklage bestätigen, droht dem 37-Jährigen eine mehrjährige Haftstrafe. jyz/tkl