Gericht verurteilt Raser zu Haftstrafe
Mit zwei Promille Alkohol und Drogen im Blut hatte er bei einem Tankstellen-Unfall einen 78-Jährigen lebensgefährlich verletzt.
Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht hat das Schöffengericht gestern einen Mönchengladbacher (28) zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.
Bereits zu Prozessbeginn hatte der Vater von zwei Kindern die Anklagevorwürfe zugegeben. Ja, er sei am 24. November 2013 gegen 10 Uhr morgens mit dem Fahrzeug, das ihm nicht gehörte, zu der Tankstelle an der Stadtwaldstraße gefahren, ließ der 28-Jährige seinen Verteidiger erklären. Einen Führerschein habe der Mandant, der 1994 mit seiner Familie aus Kasachstan kam, noch nie besessen. „Ich bin alkoholisiert gefahren. Meine Arbeitskollegen und ich haben schon in der Frühschicht Bier und Korn getrunken. Ich sollte von der Tankstelle Nachschub holen“, erinnerte sich der Angeklagte, der in einer Maschinenbaufirma tätig ist.
Eine konkrete Erinnerung an die Fahrt habe er nicht. Er sei dann aus dem Auto gesprungen und mit dem Halter des Fahrzeuges weggelaufen, so die Aussage des Angeklagten. Eine spätere Blutprobe ergab bei dem Raser auch Spuren von Amphetaminen. Zur Tatzeit soll der 28-Jährige zwei Promille im Blut gehabt haben.
Auf den Aufnahmen der Videoanlage der Rheindahlener Tankstelle konnten gestern die Prozessbeteiligten sehen, wie der Unfall geschah. Der Angeklagte raste mit einem Peugeot offenbar ungebremst gegen die Zapfsäule, die aus der Verankerung gerissen wurde. Die Angestellten der Tankstelle stoppten sofort die Benzinzufuhr.
Der 78-jährige Rentner, der damals sein Auto betanken wollte und dabei lebensgefährlich verletzt wurde, schilderte gestern in seiner Zeugenaussage, wie er auf dem Tankstellengelände zu Boden geschleudert wurde. „Ich wollte tanken. Ich hörte an der Beifahrerseite einen Knall. Dann bekam ich den Benzinschlauch auf die Rippen und flog zu Boden“, erinnerte sich der Mönchengladbacher. „Ich wollte aufstehen. Doch die Pächterin rief, sie habe bereits die Polizei verständigt. Ich solle liegenbleiben. Dann weiß ich nichts mehr“, ergänzte der Rentner seine Aussage. Der 78-Jährige erlitt schwere Gesichts-und Kopfverletzungen, Brüche der Rippen und der Schulter. Er musste längere Zeit in Krankenhäusern verbringen. Im September steht noch ein Behandlungstermin an.
„So einen Fall habe ich noch nie erlebt“, machte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer klar. Für den Angeklagten, dessen Vorstrafenregister mehrere Haftstrafen enthält, forderte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
Am Ende blieb es bei zwei Jahren und zwei Monaten Haft, die der Bewährungsversager verbüßen muss. Für ein weiteres Jahr muss der 28-Jährige außerdem auf eine Fahrerlaubnis verzichten.