Gerichtsbeschluss: Kleine Johanna muss zu ihrer Mutter zurück

Oma will sich ihm beugen, aber weiterhin für das Wohl des Mädchens kämpfen.

<strong>Mönchengladbach. Johanna (3; alle Namen geändert) muss jetzt doch zurück zu ihrer Mutter. Seit Juli 2006 lebt sie bei ihrer Großmutter. Die Mutter (26) hatte das Kind dort abgegeben, weil sie mit ihrem Leben überfordert war. Jetzt hat aber eine Richterin des Familiengerichts beschlossen, dass Johanna sofort zu ihrer Mutter zurück soll. Am Dienstag klingelten zwei Vollziehungsbeamte an der Tür von Großmutter Annemarie R. in Niederkrüchten, präsentierten ihr den Gerichtsbeschluss und wollten das Mädchen mitnehmen. Johanna war aber bei einer Bekannten der Oma. Und Annemarie R. reagierte in ihrer Hilflosigkeit und Panik zunächst ablehnend. Sie wolle das Kind nicht herausgeben, erklärte sie den Beamten. Die rückten ab. Nicht ohne die Oma darauf aufmerksam zu machen, dass die Angelegenheit damit sicher nicht ausgestanden sei, dass der nächste Schritt ein Durchsuchungsbeschluss sein könne, dass auch die Polizei dann mitkomme.

"Das möchte ich dem Kind auf keinen Fall zumuten", erklärte die Seniorin unter Tränen. Sie werde sich dem Gerichtsbeschluss beugen, aber nicht aufhören, für Johannas Wohl zu kämpfen. Ihre Anwältin legte noch gestern Beschwerde gegen den Beschluss ein, falls das nichts nützt, möchte Annemarie R. nun wenigstens zunächst ein Umgangsrecht haben, um sich selbst davon zu überzeugen, ob es Johanna bei ihrer Mutter gut geht. Auch den Kinderschutzbund hat sie eingeschaltet.

Beim Stadtjugendamt hieß es, die Mutter habe das alleinige Sorgerecht. Man sehe das Kindeswohl durch die "Rückführung" Johannas zu der 26-Jährigen derzeit nicht als gefährdet an. ahl