Gladbacher hat Autodiebstahl vorgetäuscht
Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe.
Gestern musste ein 41-jähriger Mönchengladbacher vor dem Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten „Vortäuschen einer Straftat“ vor. Am 18. Oktober 2015 soll der 41-Jährige vor einem Krankenhaus seinen Wagen abgestellt haben. Nach dem Aufenthalt in der Klinik fuhr er das Auto laut Anklage gegen 23 Uhr weg, gleichwohl gab er dann am 19. Oktober bei der Polizei eine Strafanzeige auf. Sein Fahrzeug sei vor dem Krankenhaus gestohlen worden, behauptete er. Er sei danach zu Fuß gegangen.
Tatsächlich war damals dessen Fahrzeug unter einer Brücke ohne Aufbruchsspuren gefunden worden. Langsam wurde im Gerichtssaal bekannt, dass es diesmal nicht um eine alltägliche Straftat ging, sondern eher um eine tragische Scheidungs-Geschichte des Angeklagten und seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau. Die 36-jährige Noch-Ehefrau, der 16-jährige Sohn, ein Neffe und ein Freund waren in den Gerichtssaal gekommen. Offensichtlich hatten sie alle in der Tatnacht im Oktober 2015 vor der Wohnung des Ehepaares das Familienfahrzeug beobachtet, in dem der Angeklagte saß. Sie hatten beobachtet, wie der Angeklagte mit dem angeblich gestohlenen Fahrzeug mehrmals an der Wohnung vorbeifuhr und dabei immer wieder die Lichter aufblendete.
Der Angeklagte lauschte den entlarvenden Zeugenaussagen mit hochrotem Kopf, war aber damit einverstanden, dass der 16-jährige Sohn nicht gegen den Vater aussagen musste. Der 41-Jährige verwickelte sich immer wieder in Widersprüche. In seinem Schlusswort beantragte er „Freispruch“.
Wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilte das Gericht den Gladbacher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung. Zudem muss er 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Angeklagte reagierte schweigend.