Haftstrafe für Heros-Mitarbeiterin leicht reduziert

In der Neuauflage des Mönchengladbacher Prozesses um die Pleite der Heros-Geldtransportgruppe hat eine ehemalige Geldzählerin eine etwas mildere Strafe erreicht.

Mönchengladbach. In der Neuauflage des Mönchengladbacher Prozesses um die Pleite der Heros-Geldtransportgruppe hat eine ehemalige Geldzählerin eine etwas mildere Strafe erreicht.

Das Landgericht reduzierte die ursprünglich verhängte Strafe am Mittwoch um acht Monate und verurteilte die Frau wegen Erpressung und Unterschlagung zu fünf Jahren und vier Monaten Haft. Der Bundesgerichtshof hatte Teile des ersten Urteils aufgehoben.

Die einstige Mitarbeiterin der Viersener Heros-Tochterfirma Nordcash hatte mehr als drei Millionen Euro aus dem Unternehmen abgezweigt. Weil ihr Steuerfahnder auf die Schliche kamen, flog schließlich auch das illegale Finanzsystem bei Heros auf.

Die 39- Jährige muss bis zur Rechtskraft des Urteils in Untersuchungshaft bleiben. Das Gericht lehnte den Antrag ihres Anwalts auf Aufhebung des Haftbefehls wegen Fluchtgefahr ab. Weil von dem unterschlagenen Geld weiterhin 350 000 Euro fehlten, könne die Frau diese "Altersvorsorge" möglicherweise zur Flucht nutzen, sagte der Richter.

Ihr Anwalt hatte eine Strafe von unter fünf Jahren gefordert, weil die Frau sehr stark unter der Untersuchungshaft leide. Ein Gutachter bescheinigte der Frau zwar Depressionen, starke Stimmungsschwankungen und ein fehlendes Selbstwertgefühl.

Das seien aber Folgen von Fehlentwicklungen in der Kindheit und nicht Auswirkungen der Haft. Das Gericht berücksichtigte die psychischen Erkrankungen deshalb nicht beim Strafmaß.