Hohe Hundesteuer in Gladbach
Nur zehn große Städte in NRW verlangen mehr Geld.
Der Bund der Steuerzahler NRW hat die Hundesteuersätze in den 126 größten Städten des Landes verglichen. Mönchengladbach gehört zu den Städten, in denen Hundebesitzer besonders hohe Beträge zahlen müssen — nämlich 138 Euro im Jahr für einen Hund. Der Vergleich zeigt: Nur zehn Städte liegen höher als Mönchengladbach. Das sind Hagen (180 Euro), Wuppertal (160 Euro), Mülheim (160 Euro), Bochum, Dortmund, Essen und Köln (je 156 Euro), Solingen (151,20 Euro), Bonn (159 Euro) und Herne (144 Euro).
Bei den so genannten Kampfhunden sieht es nicht viel anders aus. In Mönchengladbach zahlt der Besitzer 720 Euro im Jahr. Teurer sind folgende Städte: Bonn (840 Euro), Hilden (864 Euro), Langenfeld (900 Euro), Mettmann (950 Euro), Monheim (1320 Euro), Niederkassel (739 Euro), Siegburg (1100 Euro), Stolberg (750 Euro), Velbert (780 Euro) und Wuppertal (1000 Euro). Im ostwestfälischen Verl kann sich jeder einen oder mehrere Hunde leisten. 24,60 Euro werden dort pro Jahr für einen Hund fällig. Bei zwei oder drei Hunden sind es 30,60 Euro beziehungsweise 36,60 Euro — egal, ob es sich um einen Kampf- oder einen Schoßhund handelt. Generell zeigt der Vergleich, so der Bund der Steuerzahler, dass kleinere Städte die Hundehalter weniger stark zur Kasse bitten als die Großstädte. Oft gibt es dort auch keine gesonderte Steuer für Kampfhunde.
Von der Größe der Stadt unabhängig sind dagegen die Ermäßigungen, die den Hundehaltern gewährt werden. So ist es in 53 Städten mit ganz unterschiedlichen Einwohnerzahlen üblich, dass für einen Hund aus dem Tierheim eine gewisse Zeit keine Hundesteuer gezahlt werden muss. „Ein System, das in allen Städten Schule machen sollte“, meint Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. Schließlich werde damit ein Anreiz geschaffen, die Tierheime zu entlasten und die Kosten für die Heime zu reduzieren.
In Mönchengladbach kann der Hundebesitzer, der seinen Vierbeiner aus dem Tierheim geholt hat, einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen. Diese gilt dann für ein Jahr. Bei der Anmeldung des Hundes (das geht auch über die Homepage der Stadt) muss entsprechend vermerkt werden, dass der Hund aus dem Tierheim ist.