Klage abgewiesen: Stadt durfte Pass von Sven Lau einziehen

Es lagen Hinweise zu einer Reise nach Syrien vor.

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„Fremde Fehler beurteilen wir wie Staatsanwälte, die eigenen wie Verteidiger. Die Vergebung für einen selber ist halt süß, da passt es einem!“ Diesen Sinnspruch veröffentlichte Salafist Sven Lau Mitte der Woche auf seiner Facebook-Seite. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn mit Gerichten hatte der Mönchengladbacher zuletzt des Öfteren zu tun. Wie die Stadt nun mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf Laus Klage gegen die Entscheidung der städtischen Meldebehörde, seinen Reisepass einzuziehen, abgewiesen und damit die Entscheidung der Stadt bestätigt.

Die Stadt spricht zwar nur von einer „bundesweit einschlägig bekannten Person“, doch nach Informationen der Redaktion handelt es sich um Sven Lau. Im Januar hatte die Stadt seinen Reisepass eingezogen und den Geltungsbereich seines Personalausweises auf das Gebiet der Bundesrepublik beschränkt. Es lagen demnach Hinweise vor, dass der Salafist die Absicht hatte, in naher Zukunft nach Syrien auszureisen, um sich dort am bewaffneten Dschihad zu beteiligen.

Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts hat diese Entscheidung nun gebilligt. Die Gefährdungsprognose, Lau könne sich im Ausland an Gewalttätigkeiten beteiligen, die die internationalen Beziehungen oder das Ansehen der Bundesrepublik schädigen, sei gerechtfertigt. Es gebe „konkrete Anhaltspunkte“ dafür, dass Laus wiederholte Syrien-Reisen nicht karitativen oder humanitären Zwecken dienten, sondern „bewaffneten Kampfhandlungen“.

Lau habe im Rahmen eines Schnellverfahrens versucht, seinen Reisepass zurückzubekommen, teilte ein Stadtsprecher mit. Innerhalb eines Monats nach Zustellung der Gerichtsentscheidung habe Lau nun die Möglichkeit, Berufung zu beantragen. Das könne aber nur geschehen, wenn „ernstliche Zweifel“ an der Zulässigkeit der Entscheidung bestünden.