Kündigung in Kopie ist unwirksam
Eine 56-jährige Mönchengladbacherin hat in zweiter Instanz gegen ihren Arbeitgeber gewonnen: Ihre Kündigung ist unwirksam.
13.07.2007
, 00:00 Uhr
Mönchengladbach. Der Maschinenarbeiterin, die seit 1990 in der Aktenordner-Produktion der Firma Swedex in Mönchenglabach arbeitete, war die Original-Kündigung nur kurz gezeigt worden, mitnehmen durfte sie dann nur die Kopie. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf befand nun: Bei Kündigungsschreiben muss das Original unterschrieben ausgehändigt werden.
Der Firma Swedex, die noch eine Produktionsstätte in Ungarn hat, war die Fabrikhalle abgebrannt. Daraufhin wurde der Standort aufgegeben, alle 30 Mitarbeiter wurden entlassen.