Lärm-Klagen: Gladbacher fühlen sich in ihrer Ruhe gestört
Immer öfter beschweren sich Anwohner über Lärm-Belästigungen
Mönchengladbach. Nein, der Fall des Anwohners des Odenkirchener Tierparks, der den kleinen Zoo wegen zu lauter Geräusche des dort lebenden Federviehs verklagt hatte und vor Gericht gezogen ist, ist kein Einzelfall. Im Gegenteil. Die Mönchengladbacher streiten gerne, wenn es mal laut wird. Diesen Schluss zumindest legen aktuelle Zahlen der Stadt Mönchengladbach nahe.
In den Jahren 2012 und 2013 rückte der kommunale Ordnungsdienst der Stadt insgesamt 4499-mal aus. 1253 Male davon wegen Beschwerden über Lärm, also in mehr als einem Viertel aller Fälle. Meldungen wegen Lärmbelästigungen sind damit der mit Abstand größte Schwerpunkt in der Einsatztätigkeit des kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes, der zuständig ist für Lärm-Emissionen im Privat- und Gaststättenbereich.
Zuständig für Lärm aus Gewerbebetrieben und andere Emissionen dorther ist die Untere Immissionsschutzbehörde im Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung. Hier dasselbe Bild: Im Jahr 2014 wurden Mitarbeiter der Behörde 36 Mal wegen Lärmbeschwerden gerufen. Mit deutlichem Abstand dahinter: sechs Fälle von Geruchsbelästigung, sieben von Staub-, und jeweils einer von Licht- und Erschütterungsbeschwerden.
Bei ihren Einsätzen erleben die Mitarbeiter der Stadt immer wieder Kuriositäten. Im Jahr 2013 hatte es der Ordnungsdienst zum Beispiel mit einem besonders hartnäckigen Ruhestörer zu tun. Obwohl dem Mann nach Auskunft der Stadt nach „zahllosen Einsätzen“ bereits eine Geldbuße aufgebrummt worden war, ließ sich der Unruhestifter nicht beirren und machte weiter Lärm. Und das so laut, dass Beamte an einem einzigen Tag gleich drei Mal ausrücken mussten, um den Mann zu ermahnen.
Das unrühmliche Ende: Der Krawallschläger wurde festgenommen. „Normalerweise versuchen wir, wenn wir ausrücken, natürlich erst einmal ruhig auf die Leute einzuwirken und sie über die Beschwerde zu informieren“, sagt ein Sprecher der Stadt. In seltenen Fällen wie diesem reiche das aber nicht aus.
Reagiert ein Unruhestifter nicht auf die Anweisung des Ordnungsamtes, nimmt die Stadt Messungen vor. „Im Anschluss bitten wir schriftlich um Stellungnahme“, erklärt der Sprecher. Die Bußgelder, die von der kommunalen Ordnungsbehörde ausgesprochen werden, können jeweils bis zu 5000 Euro betragen.
Bußgelder werden vor allem im Sommer verteilt. Das liegt nach Auskunft der Stadt daran, dass sich in dieser Jahreszeit besonders viele Menschen im Freien bewegen. Das führt nicht nur zu einer Vielzahl von Lärmbelästigungen, auch Geruchsbelästigungen gebe es in dieser Zeit häufig. Häufigste Ursache: das Grillen auf dem Balkon oder in dicht bebauten Gebieten. Das sorgt schnell (und oft berechtigterweise) für Ärger zwischen Nachbarn.
Im vergangenen Jahr 2014 rückte auch die Untere Immissionsschutzbehörde Mönchengladbach zu sechs Beschwerdefällen wegen Geruchsbelästigungen im Gewerbe aus. Im Jahr davor waren es zwölf gewesen.