Lionel-Richie-Konzert Wann Fans nach einer Konzertabsage ihr Geld zurückbekommen

Mönchengladbach · Der Auftritt von Lionel Richie in Mönchengladbach konnte wegen des Unwetters nicht stattfinden. Ob Konzertbesucher in solchen Fällen den Eintrittspreis und Kosten für das Hotel zurückverlangen können.

 Das Konzert musste wegen eines Wasserschadens und des Sturms abgesagt werden.

Das Konzert musste wegen eines Wasserschadens und des Sturms abgesagt werden.

Foto: Susi Schnabel

Viele der 9000 Fans hatten sich lange auf diesen Tag gefreut: Die Soul-Legende Lionel Richie sollte am Donnerstagabend, 22. Juni, im Mönchengladbacher Sparkassenpark auftreten. Wegen beschädigter Bühnentechnik und starker Windböen war das jedoch nicht möglich. Der Veranstalter sagte das Konzert kurzfristig ab. Bekommen die Besucher nun ihr Geld zurück?

Wer zahlt bei einer Konzertabsage?

Wenn ein Auftritt wegen „höherer Gewalt“, zum Beispiel einem Unwetter, abgesagt werden muss, muss der Veranstalter den Ticketpreis grundsätzlich nicht zurückzuerstatten, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Stefan Wimmers. „Sturm und Regen kann schließlich niemand kontrollieren.“ Wurden dagegen zum Beispiel technische Fehler gemacht, die den Auftritt verhindern, sehe die Sache anders aus. „Aber bei der Absage wegen eines Unwetters, das im Zweifel für die Besucher und Künstler gefährlich werden kann, ist die Lage eigentlich klar“, sagt Wimmers.

Die Verbraucherzentrale NRW sieht das anders: „Aus unserer Sicht haben Besucher grundsätzlich ein Recht auf Rückerstattung, wenn die Leistung, in diesem Fall der Auftritt, nicht erfüllt wurde“, sagt eine Mitarbeiterin. „Zudem ist es für uns strittig, wann konkret mit höherer Gewalt argumentiert werden kann.“

Können Kosten für ein Hotelzimmer zurückverlangt werden?

Zum Konzert von Lionel Richie kamen zahlreiche Fans aus ganz Deutschland nach Mönchengladbach. Einige übernachteten in der Vitusstadt. Sie können die Kosten für die Unterbringung jedoch nicht zurückverlangen, wie die Verbraucherschützerin sagt: „Es handelt sich dabei um Schadensersatz, und der kann nur geltend gemacht werden, wenn ein Verschulden des Veranstalters nachgewiesen werden kann. Das ist bei einem Unwetter aber nicht der Fall.“

Wie sieht es beim Lionel-Richie-Konzert aus?

„Besucher, die das Geld für ihre Eintrittskarte zurückerhalten möchten, bekommen es auch zurück“, sagt Michael Hilgers, Geschäftsführer des Sparkassenparks. „Dafür müssen sie sich an die betreffende Verkaufsstelle wenden, bei der das Ticket gekauft wurde.“ Er weist auch darauf hin, dass nach einem Ersatztermin gesucht werde, bei dem die alte Karte ihre Gültigkeit behält.