„Mein Vater sticht meine Mutter ab, bitte helfen Sie mir“
Sohn sagt im Prozess um Bluttat in Rheindahlen aus.
Mönchengladbach. In dem Mordprozess um die Bluttat in Rheindahlen wurden am Mittwoch vor dem Landgericht die ersten Zeugen gehört. Unter ihnen waren auch die beiden Kinder des 54-jährigen Angeklagten, der am 24. Januar dieses Jahres seine Frau erstochen und seinen Sohn lebensgefährlich verletzt hatte. Zum Schutz wurden sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Ihrem Vater begegneten sie nicht, er verfolgte die Aussagen in einem Nebenraum per Kamera.
Der zur Tatzeit 14-jährige Sohn sagte aus, dass sein Vater betont freundlich zu seiner Mutter gewesen sei, als er sich am Morgen des 24. Januar den Zugang zur Wohnung verschafft hatte. Er sei alkoholisiert gewesen und habe sie gegen ihren Willen an sich gezogen, worauf sie entgegnet habe: „Ich liebe dich nicht, ich hasse dich.“ Mit einem Schlüsselbund habe sie mehrmals leicht gegen seine Lippe gehauen und sei in einen anderen Raum gegangen.
Daraufhin habe der Vater aus der Küche ein Messer geholt und es der Mutter in die Rippen gestoßen. Der Sohn habe versucht, die Mutter zu schützen, wurde aber selbst verletzt. Der Jugendliche habe seinem Vater noch das Messer aus der Hand schlagen können. Als der aus der Küche weitere Messer geholt habe, sei er aus dem Haus in ein Versicherungsbüro geflohen. Was seine Schwester aussagte, erfuhr die Öffentlichkeit nicht.
Befragt wurden am Mittwoch auch ein 51-jähriger Versicherungsvertreter und ein 24-jähriger Kundenbetreuer, die der Junge am Tattag aufsuchte. Der Junge sei durch das Blut „komplett rot von oben bis unten“ gewesen, erinnerte sich der 24-Jährige. Der heute 15-Jährige habe gesagt: „Mein Vater sticht meine Mutter ab, bitte helfen Sie mir!“ Der 51-jährige Versicherungsvertreter sagte, dass er wegen des vielen Bluts die Wunde gar nicht habe lokalisieren können.
Zwei Hausbewohner sagten aus, der Angeklagte sei häufig betrunken gewesen und habe die Nachbarn terrorisiert. Einem 48-Jährigen soll er wegen seines ausländisch klingenden Namens gedroht haben: „Bei Hitler wärst du vergast worden.“ Eine 24-jährige Mutter berichtete, dass der Angeklagte einmal betrunken versucht habe, ihr ins Gesicht zu schlagen. Beide Nachbarn schilderten, häufiger Streit aus der Wohnung vernommen zu haben.