Prozess in Mönchengladbach Prozess: Hund beißt Kleinkind ins Gesicht
Mönchengladbach. · Zwei Frauen mussten sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro und eine Verwarnung – das sind die Strafen für zwei junge Frauen, die sich am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten mussten. Im November 2018 war eine Zweijährige von einem Hund erst ins Bein und wenig später ins Gesicht gebissen worden. Das Kind hatte dabei eine blutende Fleischwunde erlitten. Damals hatte eine 18-Jährige an diesem Tag auf die zweijährige Tochter einer Freundin aufgepasst. Sie hatte mit ihr ihre eigene Mutter besucht, auch ihre 27-jährige Tante, die zweite Angeklagte, war dabei.
In der Wohnung hielten sich vier Husky-Mischlinge auf. Laut Anklage hatten die 18-Jährige und ihre Tante die Hunde zu dem Kind gelassen, worauf einer der Husky-Mischlinge das Kind unvermittelt ins Bein gebissen habe. Die Hunde seien dann in einen anderen Raum gebracht, wenig später jedoch erneut zu dem Kind gelassen worden. Derselbe Hund habe das Mädchen dann ins Gesicht gebissen.
Da die jüngere Angeklagte – sie war zum Gericht mit ihrem Säugling erschienen – zum Tatzeitpunkt gerade 18 Jahre alt geworden war, wurde der Fall am Mittwoch vor der Jugendkammer des Amtsgerichts verhandelt. Tante und Nichte verzichteten auf einen Anwalt.
Die Richterin zeigte
Fotos der Verletzungen
Zunächst sagte die Tante aus: Sie berichtete, dass insgesamt fünf Hunde im Garten gewesen seien, und einer auch während des Besuchs des Kleinkindes draußen geblieben sei, weil er „Fremde nicht mag“. Die übrigen Hunde habe man ins Zimmer gelassen. Sie hätten das Mädchen, das sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Arm ihrer Nichte befunden habe, beschnuppert. Dann habe die Hündin Inara nach dem Mädchen geschnappt, aber die Verletzung habe „nur nach einem Kratzer ausgesehen“.
Nachdem die Hunde zunächst zurück in den Garten gebracht, dann wieder in die Wohnung geholt worden seien, hätte die Kleine die Tiere streicheln wollen und dies bei Hündin Luna auch getan. Dann sei Hündin Inara an dem Kind hochgesprungen und habe es gebissen. „Vielleicht war es Eifersucht. Die beiden Hündinnen sind Schwestern. Wir kennen Inara sonst nicht so. Sie ist der liebste Hund“, so die Aussage.
Die Richterin zeigte danach Fotos der Verletzungen. „Das sieht nach mehr als einem Kratzer aus, das ist für ein kleines Kind eine heftige Verletzung“, beschrieb sie die Beinwunde. Eindrücklich erläuterte sie den beiden Frauen die grundsätzlich bestehende Tiergefahr, und dass man gerade bei einem Kleinkind vorsichtig sein müsse: „Nach dem ersten Vorfall hätten Sie die Hunde nicht nochmals zu dem Kind lassen dürfen.“ Ein 14-jähriger Zeuge, der bei dem Vorfall zugegen war, berichtete ebenfalls, dass eine Hündin das Mädchen zunächst am Bein verletzt habe. Beim zweiten Mal sei das Spielen etwas wilder gewesen. Nach dem Biss habe das Kind geweint. Zunächst sei die Mutter angerufen worden, sie hätte gesagt, man solle die Tochter ins Krankenhaus bringen. Dort hätten die Beteiligten gesagt, dass die Zweijährige auf einem Spielplatz von einem fremden Hund gebissen worden sei.
Tatsächlich war die Polizei zunächst von einem Beißvorfall in einem Sandkasten in Engelsholt ausgegangen. Damals wurde in der Öffentlichkeit nach einem unbekannten Hundehalter gesucht, einem Mann mit einer schwarzen Kapuzenjacke. Offenbar war versucht worden, eine falsche Fährte zu legen.
Nach einer knapp einstündigen Verhandlung erging das Urteil: Die junge Mutter kommt mit einer Verwarnung davon, die 27-jährige Angeklagte muss eine Geldstrafe zahlen.