Prozess Beihilfe: Drei Jahre Haft für Leos Mutter

Mönchengladbach. · Melanie M. soll Anzeichen für die Misshandlung ihres Babys durch ihren Mann gesehen und dennoch nicht eingegriffen haben.

Kerzen und Plüschtiere erinnerten an das im Alter von 19 Tagen ermordetet Kind.

Foto: Raupold, Isabella (ikr)

Es war ein emotionales Schlusswort, das die Mutter an die Anwesenden richtete: „Ich habe bereits Lebenslang: Ich habe ein ganzes Leben ohne Leo vor mir. Ich werde kein erstes Wort hören oder erste Schritte sehen.“ Melanie M. (29) ist am Montag wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge und Beihilfe zur schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Ex-Mann hatte zugegeben, Baby Leo im Jahr 2015 über Stunden gequält und schließlich getötet zu haben. Die Mutter hatte stets beteuert, geschlafen und von den Vorgängen im Nebenzimmer nichts mitbekommen zu haben.

Zwei in den Jahren 2016 und 2017 gefällte Urteile wurden vom Bundesgerichtshof aufgehoben: In einem ersten Verfahren wurde die heute 29-Jährige wegen der „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Im zweiten Prozess wurde sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im aktuellen Verfahren sollte geprüft werden, ob die Mutter sich als Unterlassungs-Täterin schuldig oder wegen Beihilfe strafbar gemacht habe.

Der Vater habe dem Baby
ins Gesicht geschlagen

Die bereits vom Landgericht Mönchengladbach getätigten Feststellungen hatten jedoch auch nach den Aufhebungen der Urteile Bestand: Demnach kümmerten sich beide Eltern nach der Geburt des Sohnes um Leo. Eine Aufteilung sah vor, dass die Angeklagte dies tagsüber und ihr Mann nachts übernehme. Bereits kurz nach der Geburt sei er eifersüchtig auf das Kind gewesen und habe spätestens seit dem 15. Oktober 2015 dem Säugling Schmerzen und Verletzungen zugefügt. In der Nacht vor der Tat schlug der Vater Leo, als dieser das Fläschchen zur Seite drückte, mit der Hand ins Gesicht und drückte ihm die Flasche danach so tief in den Mund, dass eine Verletzung an der Oberlippe zurückblieb.

Spätestens da soll der Angeklagten klar gewesen sein, dass Schlimmes passiert. Als das Kind in der Tatnacht zu weinen begann, beschloss der Mann dessen Tod. Laut seiner Aussage habe er es mehrere Stunden misshandelt, sich auf dessen Kopf gesetzt und es sexuell missbraucht. Der Vater wurde 2016 rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, die Revision blieb erfolglos.

In der Tatnacht soll die Mutter ihren 18 Tage alten Sohn schutzlos ihrem damaligen Mann überlassen haben, obwohl sie von vorangegangenen Misshandlungen wusste. Staatsanwalt Jonas Bau hatte in seinem Plädoyer drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Er erklärte, die Aussage der Mutter, nichts von den wiederholten Schreien des Kindes gehört zu haben, sei eine „Schutzbehauptung“ der Angeklagten, „eventuell auch vor sich selbst“. Den Tod ihres Kindes habe sie nicht als eigene Tat gewollt, die Tat ihres Mannes jedoch „gebilligt und gefördert“. Als Mutter hätte sie die Pflicht zum Eingreifen gehabt

Der Verteidiger Gerd Meister verwies nochmals auf die seiner Meinung nach „miserabel verlaufene“ Vernehmung seiner Mandantin durch die Polizei. Doch er räumt auch ein: „Wir müssen davon ausgehen, dass sie etwas gehört haben muss.“ Sie habe jedoch sicher nicht geahnt, dass das Kind so malträtiert werde und hätte auch nicht gebilligt, dass so etwas passiere. Sie habe lediglich den Fehler begangen, nicht rüberzugehen. Es lägen jedoch auch nur die Aussagen ihres Ex-Mannes über die angeblich vollzogenen Handlungen vor: „Wir wissen nicht, ob er Leo über drei Stunden gequält hat.“ Er bat die Kammer um ein bewährungsfähiges Urteil.

Dieser Bitte folgte die Kammer nicht. Es habe mehrere Begebenheiten gegeben sowie erkennbare Verletzungen, die darauf hindeuteten, dass Leo in der Obhut seines Vaters nicht gut aufgehoben gewesen sei. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Mutter sich in der Tatnacht „bewusst gegen ein Einschreiten“ entschied, obwohl sie „das Martyrium des Babys mit leichten Mitteln hätte beenden können“, einfach indem sie sich „wach gezeigt“ hätte. So habe sie die unmittelbare Gefahr für das Kind billigend in Kauf genommen. Ob die Angeklagte nach der verhängten Haftstrafe nun erneut in Revision gehen will, stand laut Verteidiger unmittelbar nach der Urteilsverkündung noch nicht fest.