Prozess in Mönchengladbach Dreieinhalb Jahre Haft für Messerattacke

Mönchengladbach. · Der 22-jährige Angeklagte hatte auf zwei jüngere Mitschüler eingestochen und später eine Polizistin beleidigt. Das Urteil fiel nach einer langen Beratungszeit.

Im Februar musste die Polizei zum Berufskolleg Volksgartenstraße ausrücken, weil es vor der Schulen einen Messerangriff gegeben hatte.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen wurde ein 22-Jähriger aus Köln am Freitag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Februar 2020 vor dem Berufskolleg Volksgartenstraße auf zwei Mitschüler (16 und 17 Jahre) eingestochen hat.

Die 1. Große Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Helmut Hinz nahm nach der Beweisaufnahme und einer „ungewöhnlich langen Beratung“ folgenden Sachverhalt als gegeben an: Am Tattag hätten die beiden späteren Geschädigten in der Pause zunächst Blickkontakt zu dem Angeklagten aufgenommen und ihn zunächst verbal provoziert, worauf die drei sich angenähert hätten.

16-Jähriger wurde mit
zwei Stichen verletzt

Daraufhin habe sich ein Schlagabtausch entwickelt, den die beiden späteren Geschädigten nach Zeugenaussagen begonnen hätten. Nach wechselseitigen Schlägen habe der Angeklagte ein Messer gezogen und zunächst den 16-Jährigen mit zwei Stichen verletzt. Als der Angeklagte sich von ihm abgewendet habe, sei der Getroffene geflohen.

Der 22-Jährige habe sich dann dem zweiten Angreifer zugewandt, diesem Stiche in Hals und Rücken versetzt. Dann seien beide zu Boden gegangen, wo der Angeklagte den 17-Jährigen noch mit Stichen im vorderen Brustbereich, am Arm sowie an der Lippe verletzte. Dann habe der 22-Jährige aus freien Stücken von dem Jugendlichen abgelassen, worauf dieser in die Schule gegangen sei. Nach aggressiven Rufen sei der Angeklagte dem Geschädigten in die Schule gefolgt, beide seien jedoch nicht mehr aufeinander getroffen.

Angeklagter bedrohte
Polizistin und ihre Familie

Im Polizeigewahrsam habe der Angeklagte eine Beamtin in einem „zumindest aggressiven“ Tonfall beleidigt und auch ihre Familie in seine Drohungen miteinbezogen. Der Sachverhalt insgesamt sei nicht strittig, das hätten auch die Plädoyers gezeigt, so Helmut Hinz.

Bliebe die abweichende Frage nach einem Notwehrrecht, das die Strafbarkeit des Angeklagten ausschließe. Dies liege hier jedoch nicht vor. Der Angeklagte hätte das Messer zunächst zeigen und einen entsprechenden verbalen Hinweis geben müssen, dass er es einsetzen werde. Spätestens in der 1:1-Sitution mit dem 17-Jährigen sei es nicht mehr um Notwehr gegangen. Daher sei eine Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren gerechtfertigt.

Der Staatsanwalt hatte für die Tat fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.