Bürgermonitor in Mönchengladbach Nächster Schock nach dem Verkehrsunfall

Eine 75-Jährige lag im Krankenhaus. Als sie nach Hause kommt, ist ihre Wohnung aufgebrochen. Am Werk waren aber keine Einbrecher, sondern die Feuerwehr.

Christa Nebel (Name von der Redaktion geändert) traute ihren Augen kaum, als sie Ende September nach einem fünftägigen Krankenhausaufenthalt nach Hause kam. Ihre Wohnungstür war aufgebrochen worden, aber auch alle sieben Türen in der Wohnung, die die 75-Jährige stets abzuschließen pflegt, wenn sie das Haus verlässt. Aus Angst vor Einbrechern, die sie nach eigenen Angaben schon mehrfach in ihrer Wohnung in einem innenstadtnahen Stadtteil Mönchengladbachs hatte. Doch diesmal waren keine Einbrecher am Werk gewesen, sondern Polizei und Feuerwehr.

Der Fall ist kurios, und die Folgen spürt die Seniorin noch heute. Es ist Montag, der 24. September, als Christa Nebel wie immer auf dem Fahrrad unterwegs ist in der Innenstadt. Auf der der Lüpertzender Straße geschieht dann der Unfall: Ein Autofahrer übersieht die Frau, es kommt zum Zusammenstoß, sie stürzt, verletzt sich an Kopf und Bein. Rettungskräfte versorgen die Frau vor Ort und bringen sie anschließend ins Krankenhaus. Dort bleibt sie bis zum Samstag, 29. September. Die Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus werden stutzig, als sie tagelang die Seniorin nicht sehen und der Briefkasten immer voller wird. Am Freitag, 28. September, wird die Sorge zu groß: Sie rufen die Polizei. Als die Beamten auch vor verschlossener Türe stehen, bitten sie die Feuerwehr um Hilfe. Weil Gefahr im Verzug ist, öffnen die Einsatzkräfte die Wohnungstür und brechen dann auch alle anderen abgeschlossenen Zimmertüren in der Wohnung auf – in der Sorge, die Seniorin könnte hilflos oder gar tot in ihrer Wohnung liegen.

Die Polizei bestätigt diesen Hergang. Was die Beamten aber zum Zeitpunkt der Wohnungsöffnung noch nicht wissen ist, dass Christa Nebel im Krankenhaus liegt. Und das, obwohl das die Folge eines Unfalls ist, der von der Polizei ja auch aufgenommen worden war. Diese Nachricht erreicht die Beamten wenige Augenblicke zu spät, als sie noch in der Wohnung sind, die Türen aber schon gewaltsam geöffnet wurden. Polizei und Feuerwehr rufen einen Schlüsseldienst, der die Wohnungstür mit einem neuen Schloss sichert. Die anderen Türen in der Wohnung bleiben aber kaputt. „Das geht doch nicht, das kann man doch nicht einfach so lassen“, sagt Christa Nebel und wendet sich an die Stadt mit der Bitte, die Schäden zu beheben. Schließlich ist die Feuerwehr ja zuständig.

Doch in der vergangenen Woche erreicht die Seniorin die Antwort aus dem zuständigen Fachbereich Recht, und da versteht sie die Welt nicht mehr: „Die Stadt hat in diesem Fall die Schadensregulierung abgelehnt, weil die zwangsweise Öffnung der Türen nicht von der Feuerwehr sondern von der Polizei veranlasst wurde“, teilte Stadtsprecher Dirk Rütten mit. „Die Feuerwehr ist in diesem Fall im Wege der Amtshilfe tätig geworden. Daraus resultiert, dass sich ein Anspruch auf Schadensregulierung schon von der Ausgangslage her nicht gegen die Stadt richten kann.“ Nur: „Wer macht das denn jetzt und wer bezahlt das?“, klagt die Seniorin völlig aufgelöst. „Ich kann manche Türen noch nicht einmal bewegen, es ist immer noch alles kaputt bis auf das Ersatzschloss an der Wohnungstür.“

Die Polizei bestätigt die Chronologie des Falls und betont, es habe sich um einen akuten Fall von Gefahrenabwehr gehandelt. „In so einem Fall zahlt derjenige, der die Öffnung veranlasst hat. Und das war die Polizei“, sagt Isabella Hannen, Sprecherin der Polizei und verspricht, schnellstmöglich den Kontakt herzustellen.