Angstraum in Mönchengladbach-Rheydt CDU fordert Videoüberwachung am Marienplatz
Rheydt. · Zuletzt gab es eine ganze Reihe von Überfällen in der Rheydter City. Deshalb will die CDU Kameras installieren. Die Polizei ist skeptisch.
Nach mehreren Überfällen in der Rheydter Innenstadt ist für viele der Marienplatz zu einem Angstraum geworden. Die CDU fordert jetzt eine Videobeobachtung mit Kameras am Marienplatz nach dem Vorbild der Altstadt in der Gladbacher City. „Aufgrund der Vorkommnisse der vergangenen Wochen sehe ich da zwingenden Handlungsbedarf“, sagte Unionspolitiker Frank Boss am Sonntag. Boss ist Vorsitzender des Polizeibeirates und werde dies in der nächsten Sitzung mit dem Beirat diskutieren. „Die Banden- und Cliquenmentalität, die am Marienplatz entstanden ist, ist eine Steigerung zu dem, was man dort seit Jahren kennt. Wenn wir den Übeltätern diesen Raum lassen, werden wir der Sache nicht Herr.“ In den vergangenen Wochen hatte es mehrere Vorfälle gegeben, bei denen Jugendliche und junge Männer ohne Grund Reizgas versprühten, provozierten und plötzlich zuschlugen und manchmal auch auf ihre Opfer eintraten.
Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners regt an, verschiedene Maßnahmen für die Rheydter Innenstadt zu prüfen. „Wir haben da eine Situation, die mit normalen Maßnahmen nicht zu bewältigen ist. Deshalb sollten wir darüber nachdenken“, sagte Reiners. Es zähle auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen.
Straftaten könnten in andere Straßen verdrängt werden
Nach der Gesetzgebung des Landes kann der Polizeipräsident eine Videoüberwachung anordnen, wenn es sich um einen Kriminalitätsschwerpunkt handelt oder Grund zur Annahme besteht, dass dort Strafttaten verabredet oder begangen werden. Darüber hinaus muss eine solche Überwachung aber auch Teil eines Gesamtkonzeptes sein, und dazu gehört, dass die Polizei sofort eingreifen können muss. Da die wieder eröffnete Polizeiwache an der Vierhausstraße in der Nähe liegt, wäre das vermutlich kein Hinderungsgrund. Eine weitere Bedingung ist, dass es keinen Verdrängungseffekt geben darf. Sprich: Kriminelle meiden Kameras und begehen ihre Straftaten dann eben woanders. Wenn das zu erwarten ist, dann ist laut Verwaltungsvorschrift zum Polizeigesetz eine Videoüberwachung nicht zulässig.
Genau das ist bisher auch die Sorge der Polizei. „Die Frage ist, ob Videobeobachtung hilft, wenn dann die Delikte abseits der Kamera begangen werden“, sagte Polizeipräsident Mathis Wiesselmann am Sonntag. Die Rheydter Bürger hätten Anspruch darauf, in allen Straßenzügen so sicher wie möglich zu leben. Aber die gesamte Rheydter City könne aus rechtlichen Gründen eben nicht unter Videobeobachtung gestellt werden. „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder überprüft, die Videobeobachtung auszuweiten, und dabei auch den Marienplatz in Betracht gezogen“, sagte Wiesselmann. „Wir befürchten aber, dass dadurch Straftaten in andere Straßen verdrängt werden.“
Polizeipräsident: „Die Lage in der Altstadt ist eine andere“
Die Lage in der Mönchengladbacher Altstadt sei damit nicht zu vergleichen. Denn rund um den Alten Markt sei es eben der Ort, der Kriminalität anzieht, so Wiesselmann: „Dort gibt es ein reges Nachtleben an den Wochenenden. In der Altstadt wird gefeiert, das zieht bestimmte Delikte in diesen Zeiten ganz gezielt an. Deshalb gibt es dort diesen Verdrängungseffekt durch Videobeobachtung nicht.“
Die Polizei will am Marienplatz mit verschärften Maßnahmen gegen Kriminalität und Jugendbanden vorgehen. „Wir prüfen derzeit, den Marienplatz befristet in den Status eines kriminogen auffälligen Ortes zu erheben.“ Kriminogen bedeutet, dass etwa ein Ort oder ein Milieu Kriminalität fördert. „Dann haben unsere Beamten weitergehende Befugnisse, sie können zum Beispiel die Identitäten von Personen ohne konkreten Anlass feststellen. Davon verspreche ich mir spürbaren Erfolg“, sagte Wiesselmann. Entscheidend sei die Präsenz vor Ort, die durch die Wiedereröffnung der Rheydter Wache bereits verstärkt worden sei.
CDU-Politiker Frank Boss sieht für den Marienplatz die gesetzlich geforderten Umstände für eine Videobeobachtung erfüllt. Ob Kameras einen Verdrängungseffekt erzeugen, das will Boss nun erneut prüfen: „Wir müssen uns das genau anschauen, sonst wäre das Gesetz, das wir zur Videobeobachtung verabschiedet haben, nutzlos.“